Sex am Arbeitsplatz rechtfertigt Abmahnung

Köln (dpa/tmn) · Sex am Arbeitsplatz: für die meisten wohl eher ein Tagtraum, doch laut dem „Playboy“ angeblich für jeden fünften Mann Realität. Der Arbeitgeber findet das aber wenig spaßig. Erwischte Mitarbeiter müssen sogar mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen rechnen.

 Angeblich hatte schon jeder fünfte Mann im Büro Kollegen-Sex - und knapp jedes dritte Techtelmechtel mündete dabei in einer Beziehung. Foto: Jens Schierenbeck

Angeblich hatte schon jeder fünfte Mann im Büro Kollegen-Sex - und knapp jedes dritte Techtelmechtel mündete dabei in einer Beziehung. Foto: Jens Schierenbeck

Werden Mitarbeiter am Arbeitsplatz beim Sex erwischt, müssen sie mit einer Abmahnung rechnen. Die Kölner Fachanwältin für Arbeitsrecht, Nathalie Oberthür, formuliert das Problem mit dem kollegialen Stelldichein ganz sachlich: „Das stört die betriebliche Ordnung und ist nicht akzeptabel“. Eine Kündigung sei allerdings eher unwahrscheinlich. „Normalerweise wird der Arbeitgeber es beim ersten Mal bei einem Warnschuss belassen.“ Das gelte zumindest für einverständlichen Sex zwischen Kollegen.

In einer aktuellen Umfrage des Magazins „Playboy“ hatte jeder fünfte Mann (22 Prozent) angegeben, schon Sex am Arbeitsplatz gehabt zu haben. Rund ein Drittel von ihnen (34 Prozent) gab an, Sex mit einer gleichgestellten Kollegin gehabt zu haben, 15 Prozent mit einer Vorgesetzten. Bei rund jedem Fünften (18 Prozent) war die Sexpartnerin eine Auszubildenden oder Praktikantin. Die Affäre im Job endete für 30 Prozent in einer Ehe oder festen Beziehung, bei neun Prozent besteht sie noch. Acht Prozent bezahlten den Sex mit dem Verlust ihres Jobs. 17 Prozent litten unter dem Gerede der Kollegen, wie das Marktforschungsinstitut Mafo.de für das Magazin ermittelte.

In so einem Fall kann selbst einmaliger Sex zur sofortigen Kündigung führen: „Das ist eine krasse Verletzung der Fürsorgepflicht und geht überhaupt nicht“, erklärte Oberthür. Ein Rauswurf drohe vor allem dann, wenn der Lehrling noch minderjährig ist. Ein Ausbilder stehe dann ähnlich wie beim Lehrer-Schüler-Verhältnis im Verdacht, ein Abhängigkeitsverhältnis auszunutzen.

Ist der Sex nicht einvernehmlich, ist ebenfalls eine sofortige Kündigung die Folge. Allerdings sei es häufig schwierig, sexuelle Belästigung oder sogar eine Vergewaltigung nachzuweisen, so Oberthür. Häufig stehe in so einem Fall Aussage gegen Aussage. Dennoch rät sie Betroffenen, sich sofort beim Chef oder Ausbilder zu beschweren. „In vielen Firmen ist man inzwischen sehr sensibel, was diese Dinge angeht“, so Oberthür.

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