Studenten-WG: Auf schriftlichen Mietvertrag pochen

Bochum (dpa/tmn) · Anfangs ist man sich sympathisch, doch schon nach wenigen Monaten kracht es gewaltig. Auf einen Mietvertrag sollten Studenten in einer WG daher keinesfalls verzichten. Eine vorgeschriebene Form dafür gibt es nicht - im Grunde reicht ein Bierdeckel.

 Dauer-Chaos in der WG: Studenten bekommen mit ihren Mitbewohner nicht selten mal Krach. Wer dann einen Mietvertrag hat, ist im Vorteil. Foto: Johanna Uchtmann

Dauer-Chaos in der WG: Studenten bekommen mit ihren Mitbewohner nicht selten mal Krach. Wer dann einen Mietvertrag hat, ist im Vorteil. Foto: Johanna Uchtmann

Wohngemeinschaften gelten als eher informell und locker. Papierkram ist oft unbeliebt. Doch auch wenn es ungewöhnlich ist: Studenten sollten beim Einzug immer auf einem schriftlichen Mietvertrag bestehen. Dieser vermeide Ärger und Konflikte, erläutert Ulrich Ropertz vom Deutschen Mieterbund in der Zeitschrift „Unicum“ (Ausgabe 3/2013). Der Vertrag sollte mindestens regeln, wer einzieht, was er zahlen muss und ob er Haustiere halten darf.

Gut sei auch, wenn dort stehe, wie lange das Mietverhältnis dauert. Denn es gebe Fälle, in denen der Mieter erst nach einer gewissen Zeitspanne kündigen darf. Fehlt eine entsprechende Regel, sei das Mietverhältnis unbefristet. Eine vorgeschriebene Form für die Vereinbarung gibt es nicht. Theoretisch reicht es sogar aus, wenn die vier Punkte nur auf einem Bierdeckel festhalten werden.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort