Urteil: Dunkle Arbeitskleidung in Konditoreien erlaubt

Berlin (dpa) · Verkäuferinnen in Bäckereien dürfen entgegen bisheriger Hygienevorschriften auch schwarz tragen. Die Farbe der Arbeitskleidung sei kein Kriterium für Sauberkeit, heißt es in einem Urteil des Berliner Verwaltungsgerichts.

Die Kammer gab damit einer Konditoreichefin aus Berlin Steglitz-Zehlendorf Recht, die gegen eine Anordnung des Bezirksamts geklagt hatte. Demnach muss die Arbeitskleidung in Bäckereien hell sein, damit Verunreinigungen schnell und leicht zu erkennen sind. Die Klägerin stattet ihre Verkäuferinnen jedoch mit schwarzen Blusen oder T-Shirts aus.

Sie weise ihre Mitarbeiterinnen stets an, saubere Arbeitskleidung zu tragen und kontrolliere das auch, erklärte die Konditoreichefin. Im Übrigen seien Mehlflecken oder Puddingcremes auf dunkler Kleidung wesentlich leichter zu erkennen.

Das Gericht gab der Klage statt: Dunkle Arbeitskleidung verstoße nicht gegen lebensmittelrechtliche Vorgaben. Die Verkäuferinnen hätten lediglich ein hohes Maß an persönlicher Sauberkeit zu halten und müssten - wenn erforderlich - Schutzkleidung tragen. Das Bezirksamt kann gegen das Urteil Berufung einlegen.

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