Urteil: Ex-Polizist erhält kein Geld für Überstundenberg

Koblenz (dpa) · Ein Polizeibeamter bekommt kein Geld für Überstunden, die er wegen einer Krankheit vor seiner Pensionierung nicht mehr abbauen konnte. Das entschied das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz.

Der Beamte war zwischen April 2009 und seiner Pensionierung im November 2010 wegen einer Krankheit dienstunfähig. Seine bis dahin angefallenen 341 Überstunden konnte er nicht mehr abfeiern und verlangte im Oktober 2010 eine Vergütung. Nachdem das Land Rheinland-Pfalz dies ablehnte, zog er vor Gericht. Die Klage war schon vom Verwaltungsgericht abgewiesen worden, nun bestätigte das OVG die Entscheidung (Az.: 2 A 10626/12.OVG).

Dass die Überstunden nicht abgebaut werden konnten, habe keine dienstlichen Gründe gehabt, urteilten die OVG-Richter. Vielmehr habe dies an der Krankheit des Beamten und seiner anschließenden Pensionierung gelegen. Zudem habe er seinen Anspruch „nicht zeitnah“ geltend gemacht.

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