Wintereinbruch entschuldigt meist keine Verspätung bei der Arbeit

Köln (dpa/tmn) · Schnee und Eis führen häufig zu Chaos im Straßenverkehr. In der Regel muss ein Arbeitnehmer dennoch pünktlich bei der Arbeit sein. Es gibt nur eine Ausnahme.

 Schneegestöber führt häufig zu stockendem Berufsverkehr, wie hier in Berlin. Foto: Kay Nietfeld

Schneegestöber führt häufig zu stockendem Berufsverkehr, wie hier in Berlin. Foto: Kay Nietfeld

Trotz Schnee und Eis auf den Straßen müssen Arbeitnehmer auch bei einem Wintereinbruch pünktlich im Büro sein. Die ersten Schneeflocken rechtfertigen grundsätzlich noch keine Verspätung am Arbeitsplatz, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln. „Denn der Arbeitnehmer trägt das Wegerisiko.“ Er muss am Vortag herausfinden, wie lange er am kommenden Tag für die Anfahrt braucht. Sagt der Wetterbericht Schnee voraus, müsse er sich auf einen längeren Anfahrtsweg einstellen. Kommt er trotzdem zu spät, riskiert er eine Abmahnung.

Von diesem Grundsatz gibt es jedoch eine Ausnahme. Das gilt in allen Fällen, in denen die schwierigen Wetterverhältnisse für den Arbeitnehmer am Vortag nicht absehbar waren. Das gelte etwa bei Blitzeis, sagt Oberthür. Dann sei die Verspätung ausnahmsweise entschuldigt.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort