Bundessozialgericht Bahnsurfender Schüler ist unfallversichert

Kassel · Bahnsurfen ist nicht nur gefährlich, sondern auch verboten. Muss die Unfallsversicherung trotzdem zahlen, wenn ein Schüler auf dem Heimweg das Risiko sucht und dabei verunglückt?

Ist ein Schüler in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet? Das Bundessozialgericht sagt ja.

Ist ein Schüler in der Schülerunfallversicherung versichert, wenn er beim Bahnsurfen auf dem Heimweg von der Schule einen Stromschlag erleidet? Das Bundessozialgericht sagt ja.

Foto: Soeren Stache/dpa
(dpa)
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