Trauer Die Angehörigen sitzen im Sterbefall mit im Boot

Trier · Eine Bestattung nach Wunsch ist immer möglich.

Trotz Trauer und Schmerz müssen Angehörige einen kühlen Kopf bewahren, wenn ein Mensch bestattet werden soll. Doch wessen Wille zählt, wenn die Wahl zwischen Grabredner und Pastor, anonym oder namentlich erfolgen muss? Einfacher ist es, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten schriftlich und finanziell festgelegt hat, was nach seinem Tod mit ihm passieren soll. Laut  Stiftung Warentest liegen die Kosten bei  immerhin mehreren Tausend Euro für eine Sargbestattung.

Zuständigkeit: In Deutschland gilt Bestattungspflicht: Tote müssen  spätestens nach einer Woche bestattet oder eingeäschert werden, frühestens 48 Stunden nach dem Tod. Meistens geschieht das auf dem Friedhof, Ausnahmen gelten für Seebestattung oder Friedwald. Die Bundesländer haben jeweils festgelegt, wer zuständig ist. Häufig sind dies Ehepartner und eingetragene Lebenspartner, dann Kinder, Eltern und Geschwister. Selbst dann, wenn es Streit gab oder der Kontakt abgebrochen ist. Findet sich niemand, springt die Kommune ein und fordert die Kosten von den Angehörigen ein, mitunter zu einem Bußgeld. Können die Angehörigen die Bestattung nicht tragen, gibt es eine Sozialbestattung und eine teilweise Kostenübernahme. Auch muss nicht ein Erbe alles tragen. Gibt es mehrere Erben, werden die Kosten anhand von Quoten aufgeteilt.

Bestattungsverfügung: Hat der Verstorbene konkrete Wünsche geäußert, sind diese bindend. Denn das originäre Recht liegt beim Verstorbenen. Es reicht, eine Bestattungsverfügung aufzusetzen und sie zu Hause aufzubewahren und eine Person zu benachrichtigen, die sich um alles kümmern soll. Doch gibt die Stiftung Warentest zu bedenken: Wenn die Verfügung nicht bekannt ist oder von unzuverlässigen Nachkommen verschwiegen wird, wird sie womöglich nicht umgesetzt.

Sterbegeldversicherung: Sie ist eine Spielart der Lebensversicherung und soll einen Versicherungsbetrag im Todesfall garantieren. Laut Stiftung Warentest ist dies mit Summen von bis zu 10 000 Euro jedoch selten sinnvoll, zumal dann nicht, wenn der Betrag längere Zeit angespart wird, da die Beiträge dann höher als die Leistungen seien. Sie kann jedoch passen, wenn der Versicherte wegen einer zu kleinen Rente Grundsicherung beantragen muss. Die Sterbegeldversicherung gehört nämlich zum Schonvermögen und wird nicht angetastet.

Bestattungsvorsorge: Viele Verbraucher entscheiden sich für eine Bestattungsvorsorge mit einem Bestatter ihrer Wahl. In einem Vertrag legt der Betroffene alles fest – sogar ein Grabmal und die langfristige Grabpflege sind möglich. Über die Kosten schließt der Verbraucher einen Treuhandvertrag mit der Deutschen Bestattungsvorsorge Treuhand AG, die das Geld sicher angelegt und verzinst. Stirbt der Kunde, überweist der Treuhänder das Geld an den Bestatter.

 Zwei von drei Bestattungen erfolgen heutzutage in Urnengräbern.

Zwei von drei Bestattungen erfolgen heutzutage in Urnengräbern.

Foto: TV/Sabine Schwadorf

 „Das Thema treibt viele Menschen um, und wir erleben bei Veranstaltungen und Friedhofsführungen viel Interesse“, sagt Caroline Klasen vom Betreuungsverein Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) in Trier. „Das Thema ist nicht mehr tabu, sondern das Sterben gehört inzwischen zur Vorsorge  mit dazu.“

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