Freizeit statt Schule Hausaufgaben am Wochenende sind verboten – und das bedeutet diese Regel wirklich
Das klingt ganz wunderbar für alle Schülerinnen und Schüler: Hausaufgaben am Wochenende sind überhaupt nicht erlaubt! Allerdings bedeutet es nicht unbedingt, was man vielleicht erwartet.
Dieses Gerücht haben wir vermutlich alle in unserer Schulzeit mal gehört. Übers Wochenende darf man angeblich überhaupt keine Hausaufgaben aufbekommen. In gewisser Weise stimmt das sogar. Es ist bloß alles ein bisschen anders, als es sich Schülerinnen und Schüler vielleicht ausmalen. Deshalb lohnt sich ein genauer Blick auf die Fakten.
Zunächst einmal ist es tatsächlich so, dass Hausaufgaben am Wochenende verboten sind. Hausaufgaben vor dem Wochenende sind allerdings erlaubt. Auch Aufgaben, die direkt am nächsten Montag fällig sind, dürfen die Lehrkräfte am Freitag erteilen. Das eigentliche Verbot bezieht sich darauf, dass am Wochenende selbst keine neuen Hausaufgaben anfallen dürfen. Wer an einem Samstag zur Schule muss, bekommt also an diesem Tag keine neuen Aufgaben mit nach Hause.
Warum sind Hausaufgaben am Freitag keine Hausaufgaben am Wochenende?
Die LandesschülerInnenvertretung Rheinland-Pfalz hat auch schon auf Nachfragen zu diesem Thema geantwortet. In einer Antwort an einen Schüler aus dem Jahr 2023 wird handlich zusammengefasst, warum Hausaufgaben am Freitag in Ordnung sind: „Grund dafür ist, dass die Schüler*innen die Hausaufgaben noch an dem Freitagnachmittag an dem sie erteilt wurden, und damit ja noch unter der Woche, erledigen können sollten.“
Im Prinzip sind die Schülerinnen und Schüler also selbst dafür verantwortlich sind, ob sie die Hausaufgaben bis zum Wochenende liegen lassen.
Nun ergibt sich aber schon wieder ganz naheliegend eine Folgefrage: Wer entscheidet denn, wie viele Hausaufgaben an einem Freitag noch erlaubt sind? Schließlich soll das Wochenende zur Erholung da sein. Das klappt aber nur, wenn Schülerinnen und Schüler die Hausaufgaben wirklich am Freitag bewältigen können.
Hausaufgaben an Grundschulen in Rheinland-Pfalz
In der Grundschulordnung des Landes Rheinland-Pfalz legt der Paragraph 37 klare Leitlinien fest. „Hausaufgaben sind so vorzubereiten und zu stellen, dass die Schülerinnen und Schüler sie ohne außerschulische Hilfe in angemessener Zeit bewältigen können“, heißt es dort. Die Vorgaben werden gleich darauf noch konkreter: „In den Klassenstufen 1 und 2 soll für das Anfertigen der Hausaufgaben insgesamt nicht mehr als eine halbe Stunde, in den Klassenstufen 3 und 4 nicht mehr als eine Stunde benötigt werden.“
Diese Vorgabe gilt natürlich auch am Freitag. Grundsätzlich kann also alles vor dem Wochenende erledigt sein. Es heißt außerdem in Paragraph 37 ausdrücklich: „Ferien, gesetzliche Feiertage, Samstage und Sonntage sind von Hausaufgaben freizuhalten.“
Hausaufgaben an weiterführenden Schulen in Rheinland-Pfalz
Nach der Grundschule greift für die verschiedenen Schulformen die gemeinsame Schulordnung für die öffentlichen Realschulen plus, Integrierten Gesamtschulen, Gymnasien, Kollegs und Abendgymnasien. Hier sind die Vorgaben des Landes Rheinland-Pfalz nicht mehr so ausführlich.
Der Paragraph 57 führt aus, dass die Schulen „mit Zustimmung der Versammlung der Klassensprecherinnen und Klassensprecher und des Schulelternbeirats [...] Grundsätze über den Umfang und die Verteilung von Hausaufgaben“ festlegen. Das Land Rheinland-Pfalz gibt also keine Regeln bis ins Detail vor, die überall auf exakt gleiche Art gelten.
Ausdrücklich genannt wird in dieser Schulordnung aber auch die bekannte Regel: „Vom Samstag zum darauffolgenden Montag werden keine Hausaufgaben gestellt.“