Heute sind alle Fragen zur Pflege erlaubt

Fragen zur Pflege? Fragen zum Pflegeberuf? Fragen zum Betreuungsrecht? Fragen zu ambulanter oder Heimpflege und deren Finanzierung? Unsere Experten geben heute von 17 bis 19 Uhr Antworten. Außerdem Thema heute in unserer Pflegeserie: Wie die Bundesregierung die Situation pflegender Arbeitnehmer verbessern will.

 Anrufen erwünscht. Heute von 17 bis 19 Uhr dreht sich alles um das Thema Pflege. Foto: iStock, Kutberk

Anrufen erwünscht. Heute von 17 bis 19 Uhr dreht sich alles um das Thema Pflege. Foto: iStock, Kutberk

Im Januar 2015 soll ein neues Gesetz in Kraft treten, dass die Situation von Arbeitnehmern verbessern soll, die Angehörige pflegen. Laut Referentenentwurf soll sich zukünftig etwa jeder Arbeitnehmer - wie beim Kinderkrankengeld - eine Pflegeauszeit von zehn Tagen mit Lohnersatzleistung nehmen können.
In Deutschland sind rund 2,63 Millionen Menschen pflegebedürftig. Davon werden 1,2 Millionen von Angehörigen unterstützt. Damit der Spagat zwischen Beruf und Pflege besser gemeistert werden kann, planen Bundesfamilienministerium und Bundesarbeitsministerium eine Nachbesserung des Familienpflegezeitgesetzes sowie des Pflegezeitgesetzes.
Laut Referentenentwurf soll sich ab Anfang nächsten Jahres unter anderem jeder Arbeitnehmer, der einen Angehörigen zu Hause pflegt, eine Auszeit von zehn Tagen im Jahr nehmen können - anders als bisher mit Lohnersatzleistung. Analog zum Kinderkrankengeld, das bereits für zehn Tage pro Jahr gezahlt wird. Zudem soll ein Rechtsanspruch auf die Familienpflegezeit eingeführt werden.
Beschäftigte sollen einen Anspruch auf teilweise Freistellung von bis zu zwei Jahren bei einem Beschäftigungsumfang von mindestens 15 Stunden erhalten, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Vorausgesetzt, der Betrieb hat mindestens 15 Beschäftigte.
Dem Entwurf zufolge sollen Beschäftigte, die Pflegezeit oder Familienpflegezeit in Anspruch nehmen, auch einen Anspruch auf finanzielle Förderung durch ein zinsloses Darlehen haben. Damit sie während der Freistellung, die mit einer Gehaltsreduzierung verbunden ist, ihren Lebensunterhalt bewältigen können. Der Begriff des "nahen Angehörigen" soll um Stiefeltern, lebenspartnerschaftsähnliche Gemeinschaften, Schwägerinnen und Schwager erweitert werden.
Haben Sie Fragen zum Themenfeld Pflege? Dann rufen Sie an. Heute von 17 bis 19 Uhr stehen unsere sechs Experten als Ansprechpartner zur Verfügung.

volksfreund.de/pflege

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