Mehr Geld für Familien: Das sollten Sie wissen
Die Belastungen für Familien sind in den letzten Jahren deutlich gestiegen. Doch es gibt Hilfen. Wer den Kinderzuschlag beantragen kann: Familien mit geringem Einkommen und Alleinerziehende können zusätzlich zum Kindergeld noch einen Kinderzuschlag erhalten. Er wird nach einem Antrag der Eltern zunächst für sechs Monate zusammen mit dem Kindergeld ausgezahlt. Dafür müssen die Eltern mindestens 900 Euro brutto als Paar und 600 Euro brutto als Alleinerziehende monatlich verdienen. Berücksichtigt wird das zur Verfügung stehende Einkommen mit Kinderzuschlag, Kindergeld und Wohngeld als Einkommen. Mehr Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende Der Unterhaltsvorschuss wurde erhöht und wird gezahlt, wenn der zahlungspflichtige Elternteil keinen oder nicht den vollen Unterhalt zahlen kann. Die Höhe richtet sich nach dem Alter des Kindes. Das Einkommen des alleinerziehenden Elternteils spielt keine Rolle. Die Höchstsätze liegen bei 230 Euro für Kinder bis fünf Jahre, bis zu 301 Euro für Kinder bis 12 Jahre und bis zu 395 Euro für Kinder bis 18 Jahre. Mehr Kinderkrankentage Von der Krankenkasse erhalten gesetzlich versicherte Eltern pro Elternteil und Kind jeweils für 15 Tage Kinderkrankengeld. Es beträgt in der Regel 90 Prozent des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts und muss bei der Krankenkasse beantragt werden. Für Alleinerziehende sind es 30 Tage. Leistungen für Bildung und Teilhabe Eltern, die Kinderzuschlag beantragen, können auch Kita-Gebühren sparen und Geld für Schulbedarf sowie Bildung und Teilhabe ihrer Kinder erhalten. Das umfasst Ausflüge, Fahrten, Lernförderungen und mehr. Es gibt jetzt auch mehr Geld für Schulmaterial: 195 Euro pro Jahr für Ranzen, Stifte usw. Kinderfreibetrag entlastet Eltern: Der Kinderfreibetrag wurde um 360 Euro erhöht. Er wird nicht ausgezahlt, sondern vom zu versteuernden Einkommen abgezogen, wodurch Eltern weniger Steuern zahlen müssen. Das Finanzamt prüft automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag vorteilhafter ist. Wer Kindergeld erhält, kann durch den Kinderzuschlag möglicherweise zusätzliche Steuerentlastung bekommen.