Urteil Zweiter Vorname ist zur Eindeutschung zulässig

Berlin · Die Eindeutschung eines ausländischen Vornamens ist möglich. Aber was ist, wenn es keine deutsche Form des Namens gibt? Dann muss eine andere Lösung her.

Man kann sich aus Integrationsgründen einen zusätzlichen Vornamen zulegen, wenn sich der eigentliche Vorname nicht eindeutschen lässt, so ein Gericht.

Man kann sich aus Integrationsgründen einen zusätzlichen Vornamen zulegen, wenn sich der eigentliche Vorname nicht eindeutschen lässt, so ein Gericht.

Foto: Christian Charisius/dpa/dpa-tmn

Eindeutschung soll Integration erleichtern

(dpa)
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