Brennstoffhilfe Mit Öl oder Pellets geheizt? Anträge auf Zuschuss jetzt möglich
Trier · Wer im vergangenen Winter erheblich beim Heizen mit Öl oder Holzpellets draufgezahlt hat, kann ab sofort einen Antrag auf Heizkostenzuschuss stellen. Welche Voraussetzungen erforderlich sind und was bei der Antragstellung zu beachten ist.
Die stark gestiegenen Energiepreise haben vielen im vergangenen Winter zu schaffen gemacht. Die Bundesregierung hatte daher im vergangenen Jahr entsprechende Beihilfen und eine Gaspreisbremse beschlossen. Besitzer von Gas- oder Fernwärmeheizungen erhielten bereits eine Einmalzahlung.
Wer nicht mit so genannten „leitungsgebundenen Brennstoffen“ wie Gas heizte, musste etwas länger warten. Ab sofort können nun aber auch Besitzer von Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizungen in Rheinland-Pfalz einen Antrag auf Brennstoffhilfe stellen.
Antrag für Brennstoffhilfe online stellen
Dieser muss online eingereicht werden. Die zentrale Antragsplattform liegt zwar auf einer Webseite eines Landesbetriebs der Hansestadt Hamburg, ist aber auch für Anträge aus Rheinland-Pfalz die richtige Anlaufadresse.
Eine Registrierung ist nicht erforderlich. Etwa 10 bis 15 Minuten benötigt man nach Betreiberangabe, um einen Antrag auf Härtefallhilfe zu stellen. Dabei wird auch anhand von Wohnfläche, Brennstofftyp und Referenzpreisen der jeweiligen Brennstoffe kalkuliert, wie hoch die Brennstoffhilfe ausfallen würde. „Erstattet werden 80 Prozent der Mehrkosten über diesem verdoppelten Betrag gegenüber dem bundesweiten Referenzpreis des jeweiligen Energieträgers im Jahr 2021“, hatte kürzlich das Sozialministerium in Mainz mitgeteilt.
Voraussetzungen für eine Antragstellung
- Zulässig sind Anträge von Privathaushalten.
- Es wurde mit Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzeln, Holzbriketts, Scheitholz oder Kohle bzw. Koks geheizt.
- Die Energiekosten haben sich gegenüber den Referenzpreisen aus 2021 zwischen 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens verdoppelt.
Nicht jeder, der mit Öl oder Pellets geheizt hat, bekommt also einen Zuschuss, denn die Hilfe bezieht sich nur auf den Betrag, der über die doppelten Kosten nach Referenzpreis hinausgeht. Davon wiederum sind dann 80 Prozent bezuschussbar. Doch es gibt noch eine Bagatellgrenze: Kommen weniger als 100 Euro bei der Berechnung heraus, erfolgt keine Erstattung.
Die zuständige Stelle geht derzeit – abhängig von der Zahl der noch eintreffenden Anträge – von einer Bearbeitungszeit von bis zu sechs Wochen aus. In Rheinland-Pfalz wird das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) die Anträge bearbeiten.
Informationen über die Brennstoffbeihilfe gibt es auch unter https://heizkostenhilfe.rlp.de/