Von Fristen bis zum elektronischen Beleg Das sollte man zur Steuererklärung für 2022 wissen
Trier · Die einen setzen sich zügig dran, für die anderen ist sie eine lästige Pflichtaufgabe, die noch Zeit bis kurz vor Fristablauf hat: die Einkommensteuererklärung. Auch für das Jahr 2022 sind die Deadlines noch in einiger Ferne und die Finanzämter haben gut zu tun – aber es gibt auch gute Gründe, nicht bis auf den letzten Drücker zu warten. Ein Überblick über Fristen, Bearbeitungszeiten und Belege.
Wäre Corona nicht dazwischengekommen, wäre es jetzt an der Zeit, wieder an die Steuererklärung zu denken. Doch noch gelten in Folge der Pandemiejahre verlängerte Fristen, so dass man noch ein paar Monate Zeit hat, die Erklärung abzugeben.
Wann die Steuererklärung für 2022 abgegeben werden muss
Steuerpflichtige etwa, die sich nicht beraten lassen, haben nach Angaben des Landesfinanzministeriums noch bis zum 2. Oktober 2023 Zeit, die Erklärung für 2022 abzugeben - allerdings auch fast einen Monat früher als im vergangen Jahr.
Wer einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein hinzuzieht, muss die Erklärung für 2022 sogar erst bis zum 31. Juli 2024 einreichen lassen. Wer wann welche Erklärung abgeben muss, ist in einer Liste des Landesfinanzministeriums nachzulesen.
Warum sich eine frühe Steuererklärung lohnen kann
Doch natürlich gibt es auch gute Gründe, nicht bis kurz vor Fristablauf mit der Steuererklärung zu warten – vor allem, wenn mit einer Steuerrückerstattung zu rechnen ist. Und das kann sich lohnen: „Die durchschnittliche Steuererstattung lag für das Jahr 2021 bei rund 1.072 Euro“, stellt der Bund der Steuerzahler Rheinland-Pfalz fest. Das ist natürlich nur ein Durchschnittswert, aber selbst ein geringerer Betrag könnte eine willkommene Finanzspritze für den geplanten Urlaub oder eine Anschaffung sein.
Wie das Mainzer Finanzministerium auf Anfrage von volksfreund.de mitteilt, sind bis Mitte April für das Steuerjahr 2022 bereits knapp 150.000 Steuererklärungen und damit rund 12 Prozent der etwa 1,2 Mio. erwarteten Pflicht-Erklärungen eingegangen.
Dazu dürfte auch beigetragen haben, dass Arbeiternehmerinnen und Arbeitnehmer, denen die Energiepreispauschale nicht mit dem Arbeitslohn ausgezahlt wurde, diese über die Abgabe der Einkommensteuererklärung für 2022 erhalten.
Mit diesen Bearbeitungszeiten muss man beim Finanzamt rechnen
Wie lange es dauert, bis man vom Finanzamt den Steuerbescheid bekommt, hängt neben der Komplexität des Steuerfalles vor allem davon ab, wann der Antrag eingeht, bei welchem Finanzamt und wie groß der Antragsstau ist. Welches Eingangsdatum gerade bearbeitet wird, erfährt man auf den Internetseiten der zuständigen Finanzämter unter der Rubrik „Bearbeitungsstand“. Vom Bearbeitungstag der Steuererklärung bis zur Bekanntgabe des Bescheides vergehen nach Angaben der Finanzämter auf deren Internetseiten etwa zwei bis drei Wochen.
Nach einer aktuellen Umfrage des Bundes der Steuerzahler haben die Finanzämter in Rheinland-Pfalz insgesamt wieder an Tempo bei der Bearbeitung verloren. Durchschnittlich vergingen 47,8 Tage (vorher 38,9 Tage) vom Eingang der Erklärung beim Amt bis zum Bescheid. Damit rutschten die Finanzämter im Land im Bundesvergleich von Platz 4 auf Platz 6 ab. Allerdings wurde, so der Bund der Steuerzahler, in allen Bundesländern langsamer gearbeitet. Der Vergleich bezieht sich auf das Steuerjahr 2021.
Grundsteuerbearbeitung bremst Finanzämter aus
Ein anderes Bild ergibt sich aber, wenn man nur die Einkommensteuererklärungen der Arbeitnehmer betrachtet: Mit 43,2 Bearbeitungstagen landet Rheinland-Pfalz hier sogar auf Platz drei direkt hinter Spitzenreiter Berlin (37 Tage) und Hamburg (40,2).
Hinzu kommt: Inzwischen haben die Finanzämter auch noch die Bearbeitung der Grundsteuererklärungen zu stemmen. Das wirke sich negativ auf die Bearbeitungszeiten der Einkommenssteuererklärungen aus, sagt der Bund der Steuerzahler. Mit dadurch bedingten 8,9 Tagen Tempoverlust liege Rheinland-Pfalz im Mittelfeld der Bundesländer.
Abschied vom Papierbeleg mit Elster+
Die Finanzverwaltung empfiehlt, die Möglichkeiten der elektronischen Steuererklärung zu nutzen – entweder über die Plattform Elster oder über eines der im Handel erhältlichen Steuerprogramme. Die Vorteile für das Finanzamt und den Steuerpflichtigen liegen auf der Hand: Die Daten sind bereits elektronisch erfasst und können direkt bearbeitet werden, zudem sind Bescheinigungsabruf und die Übernahme von Daten des Vorjahrs möglich. Wer noch kein Nutzerkonto hat, kann dies unter www.elster.de anlegen. Neu hinzugekommen ist bei Elster vor zwei Monaten, dass in der App „Mein Elster+“ (für iOS und Android) Belege bequem auch mit dem Smartphone fotografiert, gesammelt, kategorisiert und hochgeladen werden können. Eine Texterkennung kann die relevanten Werte für die Steuerklärung herausfiltern. Belege müssen allerdings seit einigen Jahren nur noch zu Hause aufbewahrt und erst nach Aufforderung des Finanzamtes vorgelegt werden.
Weitere Informationen zum Thema:
- Allgemeine Informationen zur Steuererklärung (Finanzministerium Rheinland-Pfalz)
- Welches Finanzamt ist zuständig? Eine Liste der Finanzämter in Rheinland-Pfalz
- Lohnsteuer-Ratgeber des Landesamtes für Steuern (PDF)
- Welche Anlagen brauche ich für die Steuererklärung? Leitfaden des Landesamtes für Steuern
- Steuern zahlen, aber richtig - ein Steuerleitfaden zur Wahl der richtigen Steuerklasse (Finanzministerium Rheinland-Pfalz)
- Das ändert sich 2023 (Information des Bundes der Steuerzahler)
- Neue Regeln zu Reisekosten (Landesamt für Steuern RLP)
- Leitfaden für Influencer (Landesamt für Steuern RLP)
- Steuerberater-Suchdienst (Steuerberaterkammer RLP)