Staatliche Hilfe Wie Studenten bald an die Energiepauschale kommen sollen – und woran es noch hakt

Lange mussten die Studentinnen und Studenten warten, bis ihre Einmalzahlung im Bundestag beschlossen wurde. Eine sofortige Auszahlung der 200 Euro Energiepauschale gibt es aber auch jetzt nicht.

Energiepauschale - Wie kommen Studenten an ihr Geld?
Foto: dpa/Monika Skolimowska

Lange war die zusätzliche Hilfszahlung für Studenten im Gespräch. Die Energiepauschale war zunächst für Berufstätige schnell beschlossen. Eine Auszahlung an Rentenempfänger ließ sich daraufhin auch in die Wege leiten. Ein Beschluss des Bundestages über die Einmalzahlung für Studierende kam aber erst am 1. Dezember 2022.

Nun ist diese Finanzspritze beschlossene Sache. Wann sie auf den Konten der Empfänger landet, bleibt aber nach wie vor unklar.

Wie hoch ist die Energiepauschale für Studenten?

Die Energiepauschale wird in einer festen Höhe von 200 Euro ausgezahlt. Anspruch auf diese Leistung haben alle, die am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule eingeschrieben oder zu diesem Zeitpunkt in einer Fachschulausbildung sind. Der Betrag wird nicht besteuert.

Wo kann man die Energiepauschale für Studenten beantragen?

Für die Energiepauschale ist ein Antrag der Studierenden erforderlich. Dafür wird eine Antragsplattform im Internet aufgebaut. Erst wenn feststeht, wie Studentinnen und Studenten ihre Anträge auf Energiepauschale einreichen können, kann auch die Auszahlung auf den Weg gebracht werden.

Wer hat Anspruch auf die Einmalzahlung?

  • Studentinnen und Studenten
  • Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt
  • Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln
  • Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen

Warum ist keine schnelle Auszahlung der Energiepauschale möglich?

Die Hilfen werden teils dringend benötigt, doch es gibt keinen Weg, der um einen individuellen Antrag herum führt. Denn die Kontaktdaten und Bankverbindungen der Studierenden in Deutschland sind nirgendwo zentral registriert.

Hilfszahlungen speziell für BAföG-Empfänger sind im Prinzip leicht zu organisieren, da die Empfänger bereits bekannt sind und monatliche Zahlungen erhalten. Wenn es aber um eine Pauschale für alle Studentinnen und Studenten geht, wird es schwieriger. Der Bund trägt zwar die Kosten für die Energiepauschale, muss die bürokratischen Schritte für die Auszahlung aber mit den Bundesländern koordinieren.

Bundesbildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) hatte angekündigt, man werde mit der Auszahlung zu Beginn des Jahres 2023 anfangen können. Ein genauerer Zeitrahmen ist auch nach dem Beschluss im Bundestag nicht in Sicht.

Energiepauschale und Heizkostenzuschuss sind zwei unterschiedliche Dinge

Die staatlichen Hilfszahlungen im Rahmen der Energiekrise sind zahlreich. Deshalb muss man dringend wissen, welche einzelnen Leistungen einem zustehen. Studentinnen und Studenten müssen vor allem wissen, dass die Energiepauschale unabhängig vom Heizkostenzuschuss ausgezahlt wird.

Die 200 Euro, um die es aktuell geht, erhalten alle Personen entsprechend der oben genannten Auflistung. Der Heizkostenzuschuss hingegen wird einerseits an BAföG-Geförderte ausgezahlt, wenn sie außerhalb der elterlichen Wohnung leben. Andererseits gibt es diesen Zuschuss für alle, die mit Aufstiegs-BAföG gefördert werden und einen Unterhaltsbeitrag erhalten. Mit dem ersten Entlastungspaket der Bundesregierung wurde diesen Personen eine Einmalzahlung von 230 Euro zugestanden. Mit dem dritten Entlastungspaket folgte eine weitere Pauschale von 345 Euro.

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