Holzofen-Vorschriften Bußgeld droht: Worauf Sie achten müssen, wenn Sie weiter mit Holz heizen wollen

Trier · Wer im Herbst und Winter der kommenden Jahre mit einem Holzofen heizen will, der muss einige Dinge beachten. Tut er das nicht, kann es teuer werden – wenn er nicht unter eine der Ausnahmen fällt.

 Der Ofen muss beim Anzünden der ersten Ladung Holz schnell auf hohe Temperaturen im Innenraum kommen, sonst stößt er viel Feinstaub aus.

Der Ofen muss beim Anzünden der ersten Ladung Holz schnell auf hohe Temperaturen im Innenraum kommen, sonst stößt er viel Feinstaub aus.

Foto: dpa-tmn/Florian Schuh

Kaum etwas wärmt – zumindest gefühlt – besser, als ein Kaminfeuer. An einem kalten Tag vor das flackernde Feuer des schon etwas älteren Ofens setzen. Herrlich. Aber: Wer keine Gefahr laufen möchte, dass diese Entspannung sehr teuer wird, der sollte überprüfen, ob sein Warmmacher den erlaubten Grenzwerten entspricht, oder ob nachgerüstet werden muss.

Warum ist es ein Problem, mit Holz zu heizen?

Auch wenn es sich bei Holz um einen nachwachsenden Rohstoff handelt, wird es unter Umständen nicht als umweltfreundlich angesehen. Denn: Bei der Verbrennung im Holzofen entstehen gesundheitsschädlicher Ruß und Feinstaub. Und das kann tödlich enden, sagt das Umweltbundesamt unter Berufung auf die Europäische Umweltagentur. Demnach seien in Deutschland im Jahr 2019 53.800 Menschen in Deutschland vorzeitig verstorben, weil sie dauerhaft Feinstaub ausgesetzt gewesen seien. Unter anderem der Präsident des Umweltbundesamtes schlug deshalb vor, auf das Heizen mit Holz zu verzichten.

Was gilt aktuell bereits?

Wer einen Blick ins Gesetz werfen möchte, um seinen Ofen zu checken, für den ist das Bundesimmissionsschutzgesetz (1.BImSchV) die richtige Adresse. Es regelt Dinge wie die Feinstaubhöchstwerte, Brandschutz und Wandabstand. Und zeigt, dass die Nutzung von Kaminöfen bereits stark reglementiert wurde. Seit 2015 müssen ältere Öfen nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Besitzer von Kaminöfen, die von 1985 bis 1994 gebaut wurden, galt 2020 als Fristende.

Wichtig wird der 31.12.2024. Dann müssen die Feinstaubemissionen aller Kaminöfen, die vom 1. Januar 1995 bis 21. März 2010 eingebaut wurden, den vorgeschriebenen Emissionswerten entsprechen. Können sie das nicht erfüllen, müssen sie stillgelegt werden. Wichtig zu wissen: Öfen, die nach 2010 auf den Markt kamen, erfüllen diese Vorgaben ohnehin.

Ist es unerheblich, was ich in meinem Ofen verbrenne?

Nein. Betroffen sind Kaminöfen, in denen Holz, Pellets, Hackschnitzel oder Kohle verbrannt werden. Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Kamin und Kaminofen. Ein Kamin hat per Definition eine offene Feuerstelle und ist fest ins Mauerwerk eingebaut. Oder wie es das Gesetz definiert: Eine „Feuerstätte für feste Brennstoffe, die bestimmungsgemäß offen betrieben werden kann, soweit die Feuerstätte nicht ausschließlich für die Zubereitung von Speisen bestimmt ist.“ Bei Kaminen erlaubt der Gesetzgeber laut Gesetz nur die gelegentliche Nutzung – und diese auch nur mit naturbelassenem stückigem Holz einschließlich anhaftender Rinde, insbesondere in Form von Scheitholz und Hackschnitzeln, sowie Reisig und Zapfen oder Holzbriketts.

Wie finde ich heraus, ob mein Ofen betroffen ist?

Der einfachste Weg ist der Blick auf das Typenschild, das auf dem Ofen angebracht ist. Auf diesem steht das Alter der Anlage, anhand dessen man sich orientieren kann. Ist das Schild nicht mehr vorhanden oder nicht mehr lesbar, muss der Schornsteinfeger oder eine Bescheinigung des Herstellers helfen.

Gut, dass es in der heutigen Zeit für (fast) alles eine Online-Datenbank gibt. Auch in diesem Fall: Der Industrieverband Haus-, Heiz-, und Küchentechnik (HKI) und weitere Verbände helfen, die Werte des jeweiligen Ofenmodells zu finden. Die Liste kann hier eingesehen werden.

Welche Ausnahmen gibt es?

Wird eine Immobilie nur über diese eine Feuerstelle beheizt, macht der Gesetzgeber eine Ausnahme. Außerdem dürfen Öfen weiterbetrieben werden, die historisch sind, also vor 1950 eingebaut wurden. Weitere Ausnahmen gelten für: Kochöfen, Grundöfen, Backöfen und Badeöfen.

Welche Strafen drohen?

Wichtig ist zunächst zu wissen, dass Hausbesitzer ihrem Bezirksschornsteinfeger nachweisen müssen, dass die Kaminöfen die Grenzwerte einhalten. Können diese nicht eingesehen werden, kann der Schornsteinfeger sie auch überprüfen. Das kostet dann laut Umweltministerium um die 150 Euro.

Peanuts im Vergleich zur Strafe, die droht, wenn die Voraussetzungen nicht erfüllt werden und der alte Kaminofen weiterbenutzt wird. Dann droht ein Bußgeld von 50.000 Euro. Aber nicht sofort, denn in der Regel wird zunächst eine Frist zur Nachrüstung gewährt. Erst wenn sich daran nicht gehalten wird, ruft das das Ordnungsamt auf den Plan, das das Bußgeld verhängen kann.

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