Nicht alle müssen zahlen Wann können sich Rentner vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Rund 220 Euro pro Jahr kann man sich sparen, wenn man den Rundfunkbeitrag nicht zahlen muss. Wir erklären, wie das für Rentner mit geringem Aufwand funktionieren kann.
Wer zahlt in Deutschland den Rundfunkbeitrag?
Grundsätzlich wird der Rundfunkbeitrag für jeden Haushalt in Deutschland fällig. Die Höhe des Beitrags, der früher als GEZ-Beitrag bekannt war, liegt bei 18,36 Euro pro Monat. Es ist egal, wie viele Personen in dem Haushalt leben. Es reicht aus, dass eine Person davon den Rundfunkbeitrag zahlt. Alle anderen können sich von dem Beitrag befreien lassen, solange sie in einem Haushalt wohnen, in dem jemand anderes bezahlt.
Trotzdem gibt es noch weitere Möglichkeiten, sich vom Rundfunkbeitrag entbinden zu lassen. Die finanzielle Lage, gesundheitliche Einschränkungen oder auch die Wohnsituation können dafür der Grund sein. Wir erklären, was Rentner dazu wissen sollten.
Wann können sich Rentner vom Rundfunkbeitrag befreien lassen?
Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist möglich, wenn jemand mindestens eine von diversen Sozialleistungen bezieht. Manche davon sind nur für Personen im arbeitsfähigen Alter relevant. Andere sind ein Zuschuss bei Pflegebedürftigkeit. Ganz speziell für Rentner relevant ist die Grundsicherung im Alter. Wer diese Leistung erhält, kann von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit werden.
Ein weiterer Grund liegt vor, wenn ein Umzug von einem eigenen Haushalt in ein Seniorenwohnheim erfolgt ist. Wer dort dauerhaft lebt, muss nicht selbst die 18,36 Euro zahlen. Wichtig ist in jedem Fall, dass Betroffene selbst den Antrag auf Befreiung vom Rundfunkbeitrag stellen. Es gibt keinen Automatismus, der zur Befreiung führt, wenn die Voraussetzungen gegeben sind.
Es gibt außerdem gesundheitliche Einschränkungen, durch die die Beitragspflicht entfällt. Eine starke Minderung der Sehfähigkeit oder der Gehörs oder auch ein allgemein hoher Grad der Schwerbehinderung ist dafür die Voraussetzung.
Detailliertere Informationen zu den relevanten Sozialleistungen und gesundheitlichen Einschränkungen stellt der Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio in diesem Dokument bereit.
Gibt es Ausnahmen beim Rundfunkbeitrag für Rentner?
Abgesehen von den oben genannten Fällen gibt es noch zwei Ausnahmen, die auf Rentner zutreffen können. Einerseits kann die Befreiung von den Rundfunkbeiträgen für besondere Härtefälle gewährt werden. Das ist in den seltenen Fällen möglich, in denen zwei Voraussetzungen erfüllt sind. Erstens dürfen Betroffene gerade soviel Geld zum Leben haben, dass es keine staatlichen Sozialleistungen für sie gibt. Zweitens darf das Einkommen oberhalb der Sozialhilfegrenzen nicht die 18,36 Euro übersteigen, die der Rundfunkbeitrag pro Monat kostet.
Abgesehen davon ist eine Befreiung möglich, wenn die Voraussetzungen für beispielsweise die Grundsicherung im Alter vorliegen, die Betroffenen aber ausdrücklich gegenüber dem Amt auf die Auszahlung verzichtet haben.
Was ist, wenn Rentner und Nicht-Rentner eine Wohnung teilen?
Falls jemand keinen Rundfunkbeitrag mehr zahlen muss, müssen nicht unbedingt andere Personen im gleichen Haushalt dafür einspringen. Sie zahlen teils auch keinen eigenen Beitrag. Der Beitragsservice erklärt hierzu: „Ihr Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner sowie Ihre Kinder bis zum 25. Lebensjahr zahlen keinen zusätzlichen Beitrag, wenn sie mit Ihnen zusammen wohnen.“ Das gleiche gilt teils auch für sonstige volljährige Mitbewohner. Und zwar dann wenn deren Einkommens- und Vermögensverhältnisse für die Sozialleistungen der „GEZ-befreiten“ Person berücksichtigt werden.
Welche Unterlagen sind für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag notwendig?
Grundsätzlich muss die Befreiung von der Beitragspflicht schriftlich beantragt werden. Auf der Website rundfunkbeitrag.de können Sie die benötigten Formulare ausfüllen und ausdrucken. Zu dem Antrag müssen Sie außerdem schriftlich die entsprechenden Dokumente einreichen. Bei einer Beitragsbefreiung aus sozialen Gründen sind das die Nachweise über den Erhalt von Sozialleistungen. Bei gesundheitlichen Gründen ist das ist vielen Fällen der Schwerbehindertenausweis. Für Personen, die in eine Pflegeeinrichtung umziehen, gibt es auch ein gesondertes Formular.
Sie sollten für diesen Vorgang nach Möglichkeit Ihre Beitragsnummer bereit halten, falls Sie bereits für die Zahlung der Rundfunkbeiträge gemeldet waren. Das ist die neunstellige Nummer, die sie auf Ihren Kontoauszügen oder auf den bisherigen Zahlungsaufforderungen finden. Schicken Sie die Unterlagen an Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio, 50656 Köln.