Sozialleistungen Pläne fürs Wohngeld: Höhere Zahlung und viel mehr Berechtigte ab Januar

Im Rahmen der Entlastungspakete hat die Ampel-Koalition auch eine Reform des Wohngelds beschlossen. Bis zu zwei Millionen Haushalte in Deutschland sollen davon profitieren.

 Steigende Energiepreise bereiten auch Empfängern von Wohngeld Sorgen.

Steigende Energiepreise bereiten auch Empfängern von Wohngeld Sorgen.

Foto: dpa/Lino Mirgeler

Mit dem dritten Entlastungspaket hat die Bundesregierung Anfang September beschlossen, auch beim Wohngeld mehr Leistungen auszuschütten. Noch sind die Pläne nicht verabschiedet, doch ein Gesetzentwurf zeigt inzwischen, was die Bürgerinnen und Bürger ab dem 1. Januar 2023 erwarten dürfen.

Wie viel Wohngeld wird in Deutschland gezahlt?

Das statistische Bundesamt hat Ende 2021 die Zahlen für das Vorjahr vorgelegt. Die Zahl der Haushalte, die 2020 Wohngeld bezogen haben, lag demnach bei 618.165. Das entsprach 1,5 Prozent aller Hauptwohnsitz-Haushalte und bedeutete staatliche Ausgaben von 1,3 Milliarden Euro. Die durchschnittliche Höhe des Wohngelds lag bei 177 Euro.

Wie viel Geld ein Haushalt bekommt, ist sehr unterschiedlich. Die Höhe des Wohngelds orientiert sich am Einkommen sowie an der Miete, der Haushaltsgröße und dem Wohnort. Die zuständige Behörde errechnet anhand des Antrags den konkreten Anspruch.

Was soll sich beim Wohngeld ab Januar 2023 ändern?

Das Bundesministerium für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung hat im September einen Gesetzentwurf erarbeitet, der die Beschlüsse der Bundesregierung umsetzt. Unter der Verantwortung von Ministerin Klara Geywitz (SPD) sollen demnach die durchschnittlichen Zahlungen ansteigen und der Kreis der Antragsberechtigten deutlich erweitert werden.

Als Bundesministerin zuständig für Bauen und Wohnen: Klara Geywitz (SPD).

Als Bundesministerin zuständig für Bauen und Wohnen: Klara Geywitz (SPD).

Foto: dpa/Soeren Stache

Die durchschnittliche Zahlung an einen Wohngeld-Haushalt soll um rund 190 Euro steigen und im Schnitt bei rund 370 Euro liegen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht nur der Anspruch für die bisherigen rund 600.000 Haushalte steigt. Es sollen noch bis zu 1,4 Millionen Haushalte hinzu kommen. Denn auch Menschen, die Mindestlohn verdienen oder eine Rente in vergleichbarer Höhe haben, sollen ab Januar 2023 einen Anspruch auf Wohngeld erhalten.

Wie stark sich die Anzahl der Empfänger im Jahr 2023 tatsächlich erhöht, hängt aber letztlich auch davon ab, wie viele der Berechtigten einen Antrag auf Wohngeld einreichen.

Wer kann Wohngeld beziehen?

Das Wohngeld soll Menschen mit geringem Einkommen dabei helfen, ihre Wohnkosten zu tragen. Zunächst gibt es aber klare Regeln, wer nicht zum Kreis der Antragsberechtigten gehört. Wer Transferleistungen bezieht, bei denen bereits Unterkunftskosten enthalten sind, kann kein zusätzliches Wohngeld beziehen. Das rheinland-pfälzische Finanzministerium erklärt, dass zu diesen Leistungen beispielsweise Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gehören.

Wer keine Transferleistungen dieser Art bezieht, kann einen Antrag auf Wohngeld stellen. Für die Berechtigung gilt keine feste Einkommensgrenze, denn das Einkommen wird im Rahmen der Wohnverhältnisse betrachtet. Die Zahl der Personen im Haushalt spielt genauso eine Rolle wie die Miete der Wohnung. Der Wohnort hat außerdem eine fest zugewiesene Mietenstufe, die in die Berechnung des Antrags mit einfließt. Die aktuellen Mietenstufen gelten seit Januar 2020.

Beim Wohngeld geht es um eine sehr individuelle Berechnung. Wer ein eher niedriges Einkommen hat, sollte deshalb zumindest den Wohngeldrechner der Bundesregierung befragen, um den aktuellen Anspruch zu prüfen.

Wohngeldrechner: Wer bekommt wie viel?

Mit einem Wohngeldrechner, abrufbar auf der Website des Bauministeriums, können Sie sich darüber informieren, ob auch Sie für eine finanzielle Unterstützung infrage kommen. Die Informationen sind unverbindlich. Wie viel Geld für Sie drin ist, entscheidet sich erst bei der Bearbeitung des des tatsächlichen Antrags.

Die Felder im Wohngeldrechner lassen sich allerdings nicht ausfüllen, ohne die weiteren Informationen auf der Seite des Bauministeriums zu studieren. Eine dort hinterlegte Broschüre beantwortet wichtige Fragen.

Mit den Angaben im aktuell verfügbaren Wohngeldrechner erfahren Sie allerdings nur, welchen Anspruch Sie nach der aktuellen Gesetzeslage haben. Es gibt beim Ministerium noch keinen ähnlichen Rechner für die geplanten Änderungen ab dem 1. Januar 2023.

Wohngeld beantragen - wo macht man das?

Für jeden Wohnort gibt es in Deutschland auch eine zuständige Wohngeldbehörde. An welche Stelle Sie sich dafür wenden müssen, kann Ihnen Ihre Stadtverwaltung, Gemeindeverwaltung oder Kreisverwaltung mitteilen. In Rheinland-Pfalz gilt laut Finanzministerium des Landes, dass in allen kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten eine Behörde bei der Stadtverwaltung zuständig ist. Zu diesen Städten gehören Frankenthal, Kaiserslautern, Koblenz, Landau in der Pfalz, Ludwigshafen, Mainz, Neustadt an der Weinstraße, Pirmasens, Speyer, Trier, Worms, Zweibrücken, Andernach, Bad Kreuznach, Bingen, Idar-Oberstein, Ingelheim, Lahnstein, Mayen und Neuwied. In allen anderen Gemeinden und Städten werden die Anträge bei der jeweilige Kreisverwaltung bearbeitet.

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