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Das muss man zur telefonischen Krankschreibung wissen

Patienten sollen sich bei leichten Erkrankungen wieder telefonisch krankschreiben lassen können. Sie können bei einem Telefonat mit dem Arzt ihre Symptome schildern. Der Arbeitgeber fragt die AU bei den Kassen ab. Das hat der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten und Krankenkassen (GBA) am 7. Dezember beschlossen. Die Regelung gilt ab. Die Ärzte begrüßen das.

Wie wird Missbrauch verhindert?

Um den Missbrauch zu verhindern, wird eine Beschränkung eingeführt: Nur Patienten, die der Praxis persönlich bekannt sind, können die telefonische Krankschreibung nutzen. Für welche Krankheiten gilt das? Die telefonische Krankschreibung soll möglich sein für leichte Erkrankungen wie etwa: Erkältungen, Menstruationsbeschwerden, Migräne oder auch Magen-Darm-Erkrankungen.

Für wie lange kann man sich krank schreiben lassen?

Man kann sich einmalig für fünf Tage am Telefon krank schreiben lassen. Ist man anschließend weiter krank, muss man die Praxis persönlich aufsuchen. Diese Regelung soll Missbrauch durch unwillige Arbeitnehmer verhindern.

Was ist mit Folgekrankschreibungen? Wenn die ursprüngliche Krankschreibung auf Basis eines persönlichen Untersuchung erfolgte, dann kann man weitere Krankschreibung auch telefonisch erhalten.

Was gilt für Videosprechstunden?

Patienten können sich schon jetzt und auch weiterhin per Videosprechstunde krank schreiben lassen. Allerdings müssen sie auch dafür in der Praxis persönlich bekannt sein, dann ist eine erstmalige Krankschreibung für bis zu sieben Tage möglich.

Braucht man die Versichertenkarte noch?

Ja. Man muss einmal im Quartal seine Gesundheitskarte vorlegen. Damit kann man Dienstleistungen der Praxis nutzen. Was ist mit Rezepten? Die Entscheidung kann auch dem E-Rezept Schwung geben. "Wer telefonisch krank geschrieben wird, kann auch das elektronische Rezept auf diesem Weg erhalten", sagt Thomas Preis, Chef des Apothekerverbands Nordrhein.

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