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Die neue Krankenhausreform einfach erklärt

Bund und Länder haben sich am 10. Juli 2023 auf die Eckpunkte für die Krankenhausreform geeinigt. Das Gesetz soll zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Ein zentraler Streitpunkt: das Geld. Die Länder wollen Geld vom Bund, um den Umbau der Kliniklandschaft zu finanzieren. Zusätzlich fordern sie weitere Soforthilfen, um angeschlagene Krankenhäuser kurzfristig vor der Pleite zu retten. Weitgehend einig sind sich Bund und Länder darüber, dass es weniger ökonomischen Druck in den Kliniken geben soll. Deshalb soll sich das Finanzierungssystem grundsätzlich ändern. Bisher werden die Kliniken für jeden behandelten Fall bezahlt, sie bekommen also Geld für durchgeführte Operationen und Untersuchungen. In Zukunft soll es mehr Geld für die Fixkosten geben, damit genug Personal da ist oder die Stationen und Notaufnahmen technisch gut ausgestattet sind. So sollen die Krankenhäuser künftig nicht mehr pro Fall bezahlt werden, sondern dafür, dass sie im Notfall Patienten behandeln können. Die Einigung im Detail: Das überholte System der Fallpauschalen wird beendet. Stattdessen bekommen notwendige Kliniken Vorhaltepauschalen. Das heißt sie bekommen eine Art Existenzgarantie, Fixkosten, selbst wenn sie wenige Behandlungen anbieten. "Das nimmt den ökonomischen Druck, das erlaubt eine Entbürokratisierung.", so Lauterbach. Durch das neue System können sich die Patienten darauf verlassen, dass ihre Behandlung wirklich nötig ist und gut gemacht wird.

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