Masken-Deals Fall Tandler: Staatsanwaltschaft bittet Schweiz um Hilfe

Zürich · Andrea Tandler, der Tochter des Ex-CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, werden Steuerhinterziehung und Subventionsbetrug vorgeworfen. Im Falle einer Verurteilung droht eine langjährige Haftstrafe.

Andrea Tandler kommt im Juli 2022 zur Sitzung des Masken-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag zu Zeugenvernehmungen.

Andrea Tandler kommt im Juli 2022 zur Sitzung des Masken-Untersuchungsausschuss im Bayerischen Landtag zu Zeugenvernehmungen.

Foto: Peter Kneffel/dpa

Im Zusammenhang mit einer Anklage wegen Geschäften mit Corona-Masken gegen die Tochter des Ex-CSU-Generalsekretärs Gerold Tandler, Andrea Tandler, will die Staatsanwaltschaft München auch in der Schweiz ermitteln.

Sie habe den Kanton Zürich um Rechtshilfe gebeten, sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Zürich. „Dieses Rechtshilfeverfahren ist derzeit in Bearbeitung“, teilte Sprecher Erich Wenzinger auf Anfrage mit. Weitere Auskünfte könne nur die Staatsanwaltschaft München geben. Zuerst hatte der Schweizer Sender SRF darüber berichtet. Demnach geht es um Geldwäsche. Für Tandler und andere Angeklagte gilt die Unschuldsvermutung.

Tandler wird Steuerhinterziehung in drei Fällen in Höhe von 23,5 Millionen Euro sowie Subventionsbetrug vorgeworfen, wie die Staatsanwaltschaft in München mitteilte. Ausgangspunkt des Falls waren Provisionszahlungen, die Tandler und zwei weitere Personen 2020 erhalten haben sollen. Die Unternehmerin hatte Verträge über persönliche Schutzausrüstungen, insbesondere Masken, zwischen der Schweizer Firma EMIX und verschiedenen Behörden des Bundes und der Länder vermittelt. Bei einer Verurteilung drohen Tandler und zwei weiteren Beschuldigten langjährige Haftstrafen. Tandler und ihr Mitgesellschafter wiesen nach Anwaltsangaben „alle in der Öffentlichkeit erhobenen Vorwürfe zurück“.

© dpa-infocom, dpa:230602-99-919926/6

(dpa)
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