Auswertung Krankenkasse lehnt Antrag ab: Widerspruch kann sich lohnen

Berlin · Eine Kur, eine Psychotherapie oder ein Rollstuhl: Einige Leistungen muss man bei der Krankenkasse beantragen. Lehnt die Versicherung ab, sollte man aber nicht direkt aufgeben.

Will die Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht bewilligen, können Versicherte Widerspruch einlegen - am besten mit Begründung, damit der Antrag neu geprüft werden kann.

Will die Krankenkasse bestimmte Leistungen nicht bewilligen, können Versicherte Widerspruch einlegen - am besten mit Begründung, damit der Antrag neu geprüft werden kann.

Foto: Alexander Heinl/dpa-tmn

Widerspruch muss fristgerecht eingehen

Zurückziehung will gut überlegt sein

(dpa)
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