Virusvariantengebiete Letzte Corona-Einreiseregeln laufen zu Ostern aus

Berlin · In den vergangenen Monaten wurde eine Corona-Regel nach der anderen gelockert. Doch wer aus bestimmten Gebieten zurückkehrte, muss sich bisher noch an Auflagen halten. Auch damit soll bald Schluss sein.

Auch für Rückkehrer aus Virusvariantengebieten gilt bald keine Quarantänepflicht mehr.

Auch für Rückkehrer aus Virusvariantengebieten gilt bald keine Quarantänepflicht mehr.

Foto: Marijan Murat/dpa

Die schon weitgehend gelockerten Corona-Regeln für Urlaubsrückkehrer bei der Einreise nach Deutschland fallen zu Ostern weg. Die entsprechende Verordnung läuft angesichts der entspannteren Pandemielage am 7. April aus, wie das Bundesgesundheitsministerium auf Anfrage mitteilte.

Zuletzt hatte zu Jahresbeginn wegen einer Infektionswelle in China vorübergehend eine Testpflicht für Reisende von dort gegolten. Dazu wurde in der Verordnung eine neue Kategorie von Gebieten geschaffen, in denen nach Einstufung der Bundesregierung „eine besorgniserregende Virusvariante aufzutreten droht“.

Keine „Notbremse“ mehr

Einst geltende Einreise-Vorgaben mit 3G-Nachweisen als Geimpfte, Genesene oder Getestete sind schon seit längerem weggefallen. Als grundsätzliche „Notbremse“ bestehen blieben zuletzt noch Regeln für Gebiete, in denen neue Corona-Varianten auftreten. Einreisende von dort müssen sich der geltenden Verordnung zufolge in Deutschland in eine 14-tägige Quarantäne begeben, auch wenn sie geimpft oder genesen sind. Außer der vorübergehenden Aufnahme Chinas ist auf einer Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) aber bereits seit Monaten kein Staat mehr aufgeführt, der als „Virusvariantengebiet“ eingestuft wurde.

Am 7. April enden auch weitere verbliebene Corona-Bestimmungen. So laufen die letzten bundesweiten Vorgaben im Infektionsschutzgesetz aus, die derzeit noch eine Maskenpflicht für Besuche in Gesundheitseinrichtungen regeln.

© dpa-infocom, dpa:230328-99-115782/5

(dpa)
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