Tipp E-Zigarette im Urlaub: Was darf man, was nicht?

Sommerzeit ist Urlaubszeit und auch E-Zigaretten Liebhaber zieht es in den nächsten Wochen in Richtung Süden. Was aber, wenn man sich in Gegenden bewegt, wo die Behörden mit dem Dampfen keine so große Freude haben, wie die Dampfercommunity. Speziell auf der Hin- und Rückreise, aber auch an der Destination selbst, stößt man mitunter auf folgenreiche Regelungen.

E-Zigarette im Urlaub: Was darf man, was nicht?
Foto: pixabay.com/lindsayfox

Mit der E-Zigarette in den Flieger

Ob im Alltag oder im Urlaub - die E-Zigarette muss bei Dampfern immer mit. Doch darf das gute Stück tatsächlich auch immer mitgeführt werden? Wie heikel die Flugzeugbestimmungen in allen möglichen Bereichen sind, ist zur Genüge bekannt. Da wundert es nicht, dass auch die elektronischen Zigaretten unter ähnlich strenge Bestimmungen fallen.

Am Flughafen

Vor dem Abflug ein paar Züge zu nehmen, sollte normalerweise kein Problem sein, doch an dieser Stelle sei gleich vorweggeschickt, dass das von Flughafen zu Flughafen variieren kann und natürlich vor Ort die Gesetze des jeweiligen Landes gelten.

Generell gelten vielerorts zumindest dieselben Auflagen, wie für Zigaretten, wobei in einer der Flughafenraucherkabinen zu dampfen wahrscheinlich nicht unbedingt das ist, was man sich unter Dampfgenuss vorstellt.

Im Handgepäck

Wenn sonst im Handgepäck alles strengstens reglementiert ist und eher in den Koffer muss, ist es bei der E-Zigarette umgekehrt. Verdampfer und Akkuträger müssen getrennt voneinander ins Handgepäck. E-Liquids dagegen dürfen nur in geringen Mengen mit ins Handgepäck. Dabei gelten die herkömmlichen Flüssigkeitsregeln.

Akkus und die restliche Hardware kommen also am besten ins Handgepäck. Der Tank sollte dabei unbedingt leer sein, sonst läuft er durch die veränderten Druckbedingungen aus.

Im Koffer

E-Zigaretten dürfen nicht in den Koffer, da Explosionsgefahr besteht. Wenn das Gerät beispielsweise ständig feuert (indem der Knopf aus Versehen betätigt wird oder Ähnliches) kann das einen Brand verursachen und im Frachtraum gibt es keine Löschmöglichkeit. Im Passagierraum kann man wenigstens auf solche Fälle reagieren.

Die zusätzlichen Liquids, die man mitnehmen möchte (und sollte, falls es im Urlaubsland keinen Nachschub zu kaufen gibt) und nicht ins Handgepäck durften, sollte man ordentlich verschließen und nicht ganz voll mitnehmen, da sie durch den veränderten Luftdruck auslaufen können.

Bezüglich der Akkus sollte man auf jeden Fall darauf achten, sie nicht lose mitzunehmen. Akkus sollten immer in einem Battery Case aufbewahrt werden. Bei manchen Fluglinien darf man übrigens nur eine beschränkte Zahl an Akkus mitnehmen. Man sollte sich also definitiv im Vorfeld danach erkundigen. Im Falle von nicht herausnehmbaren Kombiakkus ist die Situation leider etwas unklar.

Im Flugzeug

In der Luft, also im Flieger selbst, ist das Dampfen absolut untersagt. Wer erwischt wird, kann seitens der Fluglinie mit saftigen Strafen rechnen.

Dampfwolken am Steuer?

Fährt man mit dem Auto in den Urlaub sollte man zweierlei beachten. Erstens kann ein externes Ladegerät mit Steckverbindung nicht schaden, um die Akkus unterwegs laden zu können. Zweitens ist vom direkten Lungendampfen tunlichst abzuraten. Das produziert zu große Wolken und die eingeschränkte Sicht stört beim Steuern des Wagens.

Rechtliche Bestimmungen der Destinationen

Es hat nicht umsonst jedes Land ein eigenes Gesetzbuch. Dort finden sich auch unterschiedliche Regelungen betreffend des E-Zigarette-Dampfens. Wenn man da nicht aufpasst, kann es mitunter zu mehr als einer läppischen Geldstrafe oder gar Verwarnung kommen. Folgend einige Beispiele aus potentiellen Destinationen:

Europa ist grundsätzlich unproblematisch

Grundsätzlich gilt im gesamten europäischen Raum die Tabak-Produkt-Richtlinie. Das E-Dampfen ist also erlaubt. Einige Länder haben es sich aber nicht nehmen lassen, ihre Gesetze etwas zu verschärfen.

Nach Finnland und Polen beispielsweise sollte man ausreichend eigene Liquids mitbringen, denn aufgrund der hohen Steuern, sind diese dort unfassbar teuer. Außerdem dürfen in Finnland nur Liquids mit Tabakgeschmack verkauft werden.

In Norwegen und der Schweiz wiederum sind keine nikotinhaltigen E-Liquids erlaubt. Spanien hat seine Regelungen im Vergleich locker gehalten. Dort ist das Dampfen wie das Rauchen geregelt, also überall dort erlaubt, wo man auch rauchen darf.

Hier gilt "Dampfen verboten"

In Argentinien ist Verkauf und Erwerb verboten, bei der Einfuhr zum privaten Gebrauch als Tourist hat man aber offenbar keine Probleme. Selbiges gilt für Brasilien, aber in beiden Ländern gilt, dass es dann mit Liquid- und Coil-Nachschub dürftig aussehen könnte.

In Brunei, Dubai, Qatar, Mexico und Singapur ist besondere Vorsicht geboten. Auch wenn es unter Umständen schwerfällt: wer in diese Länder reisen will, muss die elektronische Zigarette zuhause lassen. Speziell Brunei und Singapur warten mit hohen Strafen (EUR 5.000-10.000,-, oder gar Gefängnis) auf. In Thailand ist die Einfuhr streng verboten. Die Geräte werden also am Zoll abgenommen und wenn man öffentlich beim Dampfen erwischt wird, droht unter Umständen sogar die Verhaftung.

Nikotinliquid verboten

Australien hat nikotinhaltige Liquids verboten bzw. unter medizinische Aufsicht gestellt. Wer seine mitgebrachten nikotinhaltigen Liquids dampfen möchte, braucht ein medizinisches Attest. In Japan wäre das nicht möglich. Hier ist auch die Einfuhr eigener Nikotin-Liquids verboten.

Dampfen erlaubt

Das Bezugsland Nummer 1 für E-Zigaretten und Liquids China geht mit der Thematik naturgemäß schon lockerer um. Hier ist, bis auf ein paar regionale Beschränkungen, das Dampfen erlaubt.

Ähnlich verhält es sich in der Türkei. Dort sollte man darauf achten, eine eher beschränkte Auswahl und Menge an Geräten und Liquid mitzuführen, sonst übersteigt das schnell den Rahmen des Eigenverbrauchs.

Kanada und USA erlauben das Dampfen ebenso, allerdings kann es sein, dass man auf öffentlichen Plätzen schonmal von Polizisten freundlich gebeten wird, das Gerät auszustellen.

Diese Aufzählung erhebt natürlich keinerlei Anspruch auf Vollständigkeit. Im Zweifelsfall gibt das auswärtige Amt Auskunft. Einen Anruf später ist man auf der sicheren Seite, ob die elektronische Zigarette ins Reisegepäck soll, oder nicht.

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