Diese Regeln gelten Sommerurlaub in Europa: Was geht, was nicht?

Berlin · Manche Länder bereiten Einschränkungen vor – auch für Touristen. Was Reisende wissen müssen.

Diese Regeln gelten: Sommerurlaub in Europa: Was geht, was nicht?
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(dpa) EU-Impfzertifikate, Ausgangssperren und Einreiseformulare: Wer Spaß am Strand will, muss in Corona-Zeiten je nach Land einiges beachten. Und generell gilt: Bei der Rückreise nach Deutschland – egal aus welchem Land – muss nun grundsätzlich ein negativer Test, ein Impf- oder ein Genesenennachweis vorgelegt werden. Für die Rückreise aus Gebieten mit neuen, besorgniserregenden Virusvarianten gilt künftig eine Testpflicht ohne Ausnahmen, Genesungs- oder Impfnachweise reichen dann nicht aus. Die derzeit noch geltende Einstufung von Ländern als Risikogebiete wird abgeschafft. Ein Überblick über die Lage in einzelnen Ländern:

Belgien: Reisen nach Belgien sind möglich. Man muss nach offiziellen Angaben jedoch ein Einreiseformular ausfüllen – außer, man reist im Auto und bleibt weniger als 48 Stunden im Land. Wer aus einem Gebiet mit höheren Infektionszahlen kommt, muss unter Umständen in Quarantäne, kein deutsches Bundesland gilt aber derzeit als Risikogebiet. Die Zahl der Neuinfektionen ist in dem Land mit 11,5 Millionen Einwohnern zuletzt weiter gestiegen. Die Delta-Variante macht den größten Teil der Infektionen im Land aus. Strengere Hygieneregeln wurden bislang jedoch nicht angekündigt.

Frankreich: Die Infektionszahlen sind in Frankreich in den vergangenen Wochen in die Höhe geschnellt. Die Regierung spricht von einer vierten Welle, zur Eindämmung gelten wieder strengere Regeln. So muss in Museen und Kinos ein negativer Test oder ein Impf- oder Genesungsnachweis gezeigt werden. Vom 9. August an soll ein Nachweis auch für Bars, Restaurants und Fernzüge zur Pflicht werden. In einzelnen Gebieten gelten wieder eine Maskenpflicht im Freien oder frühe Schließzeiten.

Griechenland: In Griechenland steigt die Zahl der Corona-Neuinfektionen weiterhin an, allerdings örtlich unterschiedlich stark. Hohe Zahlen werden unter anderem auf Kreta und den Kykladeninseln Ios und Paros gemeldet. Zusätzliche Beamte sollen dort nun für die Einhaltung der Corona-Regeln sorgen. Unter anderem gilt in Bars und Clubs ein Tanzverbot. In geschlossenen Räumen wie Kinos und Theatern dürfen sich nur noch geimpfte Menschen aufhalten.

Vor der Einreise nach Griechenland müssen Besucher auf der Webseite https://travel.gov.gr/#/ ihre Daten angeben und erhalten einen QR-Code zur Nachverfolgung. Außerdem müssen sie bei der Einreise einen negativen Schnelltest vorlegen oder voll geimpft sein. Das gilt auch für Kinder ab zwölf Jahren.

Italien: In dem Mittelmeerland steigen die Infektionszahlen, die tägliche Zahl der Toten mit dem Coronavirus ist niedrig. Die Delta-Variante des Virus ist weiter auf dem Vormarsch. Die Regierung hat deshalb Einschränkungen beschlossen. Wer ab dem 6. August innen im Restaurant essen, zu Sport- oder Kultur-Veranstaltungen oder ins Museum gehen will, braucht einen Nachweis über eine Impfung, Genesung oder einen negativen Corona-Test. Masken im Freien sind dann nötig, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann. Wer nach Italien reist, braucht ein Einreiseformular sowie einen Nachweis über eine Impfung, Genesund oder einen negativen Test.

Luxemburg: In Luxemburg ist die Zahl der Corona-Neuinfektionen seit drei Wochen wieder rückläufig. Die Sieben-Tage-Inzidenz lag zuletzt unter 90. Nach wie vor hält das Großherzogtum an etlichen Schutzmaßnahmen gegen Corona fest: So gilt etwa die Maskenpflicht in vielen öffentlichen Bereichen, zum Beispiel in Bussen und Bahnen. Hotels, Gastronomie und Kulturstätten sind geöffnet. Bei der Einreise von Deutschland nach Luxemburg gelten derzeit keine größeren Einschränkungen. Flugreisende müssen einen negativen Corona-Test vorlegen. Impf- oder Genesenen-Nachweise sind ebenfalls zulässig. Umgekehrt gelten keine besonderen Einschränkungen.

Niederlande: Deutschland hat die Niederlande zum Hochrisikogebiet erklärt. Das heißt, dass vor touristischen Reisen gewarnt wird. Und Rückkehrer, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen in Quarantäne. Die Quarantänepflicht gilt auch für Kinder ab sechs Jahren.

Inzwischen gehen aber die Neuinfektionen im ganzen Land zurück. Die Regierung hatte zuvor die Notbremse gezogen: Discos und Nachtclubs sind wieder geschlossen und auch Festivals untersagt. Museen, Theater, Zoos und Kinos sind aber geöffnet, ebenso Restaurants und Geschäfte. Gaststätten müssen um Mitternacht schließen. Maskenpflicht gilt nur für Busse und Bahnen und Flughäfen. Bei Veranstaltungen, wo kein Sicherheitsabstand eingehalten werden kann, wird von Besuchern ein negatives Testergebnis verlangt oder ein Impfnachweis.

Österreich: Vom 15. August an wird die Regel verschärft, wonach nachweislich Geimpfte, Getestete und Genesene einreisen dürfen und Zugang zu Hotels, Lokalen und Veranstaltungen bekommen. Bislang reichte eine erste Impfung, künftig gilt erst die zweite Dosis als Eintrittskarte. Die Infektionszahlen sind zuletzt wieder langsam angestiegen. Dennoch fiel vor wenigen Tagen die Maskenpflicht für weite Teile des Handels. In Wien müssen Masken aber weiterhin in allen Geschäften getragen werden. Außerdem müssen sich Kinder in Wien ab sechs Jahren testen lassen – im Rest Österreichs ab zwölf Jahren.

Portugal: In dem bei Deutschen sehr beliebten Urlaubsland bleibt die Zahl der Neuinfektionen je 100 000 Einwohner binnen sieben Tagen mit etwa 400 relativ hoch. Weiterhin stark betroffen sind der Großraum Lissabon, Porto im Norden und die Urlaubsregion Algarve im Süden. Für die angespannte Lage wird vor allem die Delta-Variante verantwortlich gemacht. Um die Ausbreitung des Virus einzudämmen, wurde Anfang Juli wieder eine nächtliche Ausgehsperre eingeführt. In Regionen mit besonders schlechter Lage – darunter auch Lissabon und Porto – dürfen die Menschen zwischen 23  und 5  Uhr nur mit triftigem Grund auf die Straße. Bei der Anmeldung im Hotel und dem Betreten der Innenräume von Gaststätten in Regionen mit besonders hohen Corona-Zahlen ist auch ein digitales EU-Covid-Zertifikat oder ein negativer Test vorzulegen.

Obwohl die Bundesregierung vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in das als Hochinzidenzgebiet eingestufte Land warnt, ist Urlaub in Portugal weiterhin grundsätzlich möglich. Bei der Einreise muss jeder, der nicht geimpft oder von Corona genesen ist, ab dem Alter von zwölf Jahren einen negativen PCR-Test (maximal 72 Stunden vorher) oder Antigentest (48 Stunden) vorlegen. Bei der Rückreise müssen alle, die nicht geimpft oder genesen sind, in Deutschland für zehn Tage in Quarantäne, die nach frühestens fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden kann. In beiden Richtungen müssen digitale Reiseanmeldungen ausgefüllt werden.

Spanien: Im beliebtesten Urlaubsland der Deutschen ist die Lage weiter angespannt. Seit Dienstag ist Spanien Hochinzidenzgebiet, womit alle, die nicht geimpft oder genesen sind, nach der Rückkehr nach Deutschland zehn Tage in Quarantäne müssen, die frühestens nach fünf Tagen durch einen negativen Test beendet werden kann. Die Corona-Zahlen steigen kaum noch, sondern verharren auf hohem Niveau.

Da eine einheitliche landesweite Regelung fehlt, entscheiden die Regionen über Beschränkungen. Diese müssen sie sich jeweils von ihren obersten Landesgerichten genehmigen lassen. In Valencia, Katalonien, Cantabria und Navarra gelten deshalb wieder teilweise nächtliche Ausgehsperren. Auf den bei Urlaubern ebenfalls beliebten Kanaren lehnte die Justiz dies hingegen ab, auf Mallorca verzichtete die Regionalregierung auf eine solche Maßnahme.

Die Behörden wollen vor allem die Treffen und Partys junger Menschen beschränken. Auf Mallorca sind seit dem vergangenen Wochenende Strände und Parks von 22 bis 6 Uhr geschlossen, um illegale Partys im Freien zu verhindern. Tatsächlich gelingt dies aber nur eingeschränkt, weil die Polizei oft überfordert ist, die vielen und örtlich schnell wechselnden Feiern zu unterbinden. Für die Einreise nach Spanien gilt: Touristen aus Deutschland können ohne Test oder einen Impf-Nachweis ins Land. Zudem ist eine digitale Reiseanmeldung vorgeschrieben.

Türkei: Wer aus Deutschland in die Türkei reisen will, braucht einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 48 Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Geimpfte und Genesene können mit entsprechendem Nachweis einreisen. Restaurants, Cafés und andere Gast-Einrichtungen sind geöffnet, Ausgangsbeschränkungen bestehen nicht mehr. Es gilt weiterhin eine Maskenpflicht in der Öffentlichkeit. Die Zahl der Neuinfektionen steigt in der Türkei wieder an. Auf eine erneute Verschärfung der Maßnahmen verzichtet das Land aber bislang.

(dpa)
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