Reisen Urlaub in Frankreich: Welche Corona-Regeln jetzt noch gelten

In Europa lockern viele Länder die Corona-Regeln. In Frankreich kommen bald neue Erleichterungen, doch vorerst sind die Regeln eher strikt. Was das für einen Urlaub im Nachbarland bedeutet.

 Die Maskenpflicht soll in Frankreich bald gelockert werden.

Die Maskenpflicht soll in Frankreich bald gelockert werden.

Foto: AP/Jean-Francois Badias

Ein Urlaub in Frankreich ist möglich, aber die Corona-Regeln sind noch sehr streng. Ein vollständiger Impfschutz oder der aktuelle Genesenenstatus sind für viele Aktivitäten notwendig. Wir erklären, was für die Einreise beim Frankreich-Urlaub gilt, welches die wichtigsten Corona-Regeln während des Aufenthalts sind und was Sie bei der Rückkehr nach Deutschland beachten müssen (Stand 21. Februar 2022).

Corona-Regeln bei der Einreise zum Urlaub in Frankreich

Deutschland und andere EU-Staaten stehen in Frankreich auf der grünen Liste. Es gibt keine besonders harten Corona-Regeln für die Einreise.

Bei der Einreise nach Frankreich gibt es trotzdem einen wichtigen Unterschied zu den meisten anderen EU-Staaten. Reisende, die als Flugpassagiere einreisen, müssen nämlich das EU Digital Passenger Locator Form (dPLF) ausfüllen. Die Anmeldung und die Angabe Ihrer Daten geschieht online auf dieser Seite.

Beachten Sie für einen Urlaub in Frankreich, dass bei der Einreise die 3G-Regel greift. Sie müssen demnach geimpft, genesen oder negativ getestet sein. Die 3G-Regeln entfällt für Kinder unter 12 Jahren. Vollständiger Impfschutz gilt sieben Tage nach der Zweitimpfung oder 28 Tage nach einer Impfung mit Johnson & Johnson. Wenn die zweite Impfung länger als neun Monate zurückliegt, benötigen Personen ab 18 Jahren eine Booster-Impfung für die Einreise. Ein PCR-Test darf höchsten 72 Stunden alt sein, ein Antigen-Schnelltest maximal 48 Stunden.

Weiterhin strenge Corona-Regeln in Frankreich

Ein Urlaub in Frankreich empfiehlt sich in der Regel nur, wenn man geimpft oder genesen ist. Sehr viele Bereiche des öffentlichen Lebens unterliegen der 2G-Regel. Dazu gehören neben Gastronomie und Veranstaltungen auch der öffentliche Fernverkehr. 2G gilt für alle Personen ab dem 16. Lebensjahr. Von 12 bis 15 Jahren gilt stattdessen 3G, wie das Zentrum für europäischen Verbraucherschutz e.V. erklärt. Demnach gilt auch eine Maskenpflicht in öffentlichen Räumen und Verkehrsmitteln für Personen ab sechs Jahren.

Ab dem 28. Februar soll in Räumen, in denen 2G gilt, die Maskenpflicht abgeschafft werden.

Der Nachweis über den Impfstatus oder eine Genesung funktioniert in Frankreich über den „Pass Vaccinal“. Die Regierung empfiehlt die Nutzung der TousAntiCovid App. Ein digitaler Nachweis im Sinne des „Pass Vaccinal“ ist aber auch über die Corona-Warn-App oder CovPass möglich.

Nach dem Frankreich-Urlaub: Wiedereinreise nach Deutschland

Die Regeln für die Einreise nach Deutschland sollten Sie schon vor dem Ende des Urlaubs in Frankreich beachten. Unbedingt erforderlich ist eine digitale Reiseanmeldung, die Sie ausschließlich unter einreiseanmeldung.de durchführen können. Sofern Sie an dieser Stelle ihre Nachweise über Impfung oder Genesung hochladen, entfällt nach der Rückkehr die Pflicht zur Quarantäne. Andernfalls sind zehn Tage Quarantäne verpflichtend, sofern Sie nicht nach frühestens fünf Tagen einen negativen Corona-Test vorweisen können. Grundsätzlich gilt für die Einreise die 3G-Regel. Betroffen davon sind alle Personen ab sechs Jahren, erklärt das Auswärtige Amt.

Abweichende Regeln für Korsika und französische Überseegebiete

Zum französischen Staatsgebiet gehören auch Territorien, die außerhalb Europas liegen. Sie werden zusammenfassend als französische Überseegebiete bezeichnet. Zu den bekanntesten Gebieten zählen Französisch-Guayana und die Insel Réunion.

Obwohl sie zum französischen Staatsgebiet gehören, gelten abweichende Corona-Regeln. Das französische Außenministerium weist darauf hin, dass für die Einreise in Überseegebiete ein vollständiger Impfschutz und ein negativer Corona-Test erforderlich sind.

Eine weitere Besonderheit ist die Mittelmeerinsel Korsika. Reisende mit dem Ziel Korsika müssen ein zusätzliches Schriftstück ausfüllen und bei einer Kontrolle vorlegen. Wer in seinem Frankreich-Urlaub die Insel besuchen möchte, versichert mit diesem Schriftstück im Grunde nur, dass er die 3G-Regel erfüllt.

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