Reise Einreise nach dem Urlaub: Welche Freimengen der Zoll durchwinkt und was wirklich verboten ist
Wer aus dem Urlaub die falschen Dinge mitbringt, ohne sie beim Zoll anzumelden, kann Ärger bekommen. Wie viel man im Gepäck haben darf, ohne Abgaben zu zahlen, hängt auch davon ab, aus welchem Land man zurück reist.
Selbst ein harmlos wirkendes Souvenir aus dem Urlaub kann zum Problem werden. Manche Waren dürfen Urlauber nämlich prinzipiell nicht nach Deutschland mitnehmen. Für andere Produkte gilt wiederum eine Freigrenze, bis zu der die Einfuhr ohne zusätzliche Abgaben erlaubt ist. Die Einfuhrabgaben hängen aber auch noch davon ab, ob man aus einem EU-Staat oder einem Nicht-EU-Staat wieder nach Deutschland einreist.
Für Laien sind die Regeln also alles andere als übersichtlich. Zum Glück gibt es digitale Helfer, mit denen sich Reisende schlau machen können.
Wo kann ich schnell die Freimengen nachschlagen?
Eine Empfehlung des Zolls ist die App „Zoll und Reise“, die vom Bundesministerium der Finanzen herausgegeben wird. Sie ist sowohl für iPhones als auch für Android-Geräte verfügbar. Wenn man sie installiert hat, kann man auch ohne Internetverbindung die wichtigsten Zollbestimmungen nachschlagen.
Oder aber sie nutzen den Abgabenrechner für den Reiseverkehr auf der Zoll-Website. Mit dem Abgabenrechner können Sie nach dem Land filtern, aus dem Sie nach Deutschland einreisen. Anschließend geben Sie ein, welche Waren Sie mitbringen wollen und welchen Wert die Waren haben. Sie erhalten umgehend die Anzeige, ob eine Anmeldung beim Zoll erforderlich ist. Außerdem wird Ihnen angezeigt, wie hoch die voraussichtlichen Einfuhrabgaben sind. Sie können auch gezielt danach suchen, ob die Einfuhr einzelner Waren verboten ist.
Im Folgenden finden Sie einige Erklärungen, warum es bei diesen Regeln darauf ankommt, von wo Sie nach Deutschland einreisen.
Welche Freimengen gelten beim Zoll?
Beginnen wir zunächst mit den einfacheren Regeln. Falls Sie aus einem anderen EU-Staat zurück nach Deutschland kommen, gelten nämlich nur sehr wenige Beschränkungen. Es gibt aber eine Reihe von Produkten, bei denen Sie selbst innerhalb der EU eine Freimenge beachten müssen. Einerseits gibt es eine gesonderte Regelung für Kraftstoffe und Heizstoffe. Andererseits geht es um Genussmittel aus dem Bereich Tabak, Alkohol und Kaffee. Wenn Sie diese Freimengen überschreiten, müssen Sie die Waren beim Zoll anmelden.
Kurios: Obwohl es klare Mengenbegrenzungen für Spirituosen, Bier und sogar Schaumwein gibt, existiert in Deutschland keine begrenzte Freimenge für Wein aus anderen EU-Ländern. Wichtig ist trotzdem - und zwar für alle Waren - dass sie zur rein privaten Verwendung mitgebracht werden.
Falls Sie von außerhalb der EU nach Deutschland einreisen, sind die Regeln sehr viel strenger. Ob Sie die Waren abgabefrei einführen dürfen, hängt vom Gesamtwert der Waren ab. Bei einer Einreise über den Landweg liegt die Obergrenze bei 300 Euro. Bei Flug- und Seereisen sind es 430 Euro. Falls Sie im Urlaub teurer eingekauft haben, sind Einfuhrabgaben fällig.
Gesondert davon werden Tabakwaren, Alkohol Arzneimittel und Kraftstoffe betrachtet. Für sie gilt jeweils eine gesonderte Wertgrenze. Diese Waren werden also nicht auf die 300 Euro bzw. 430 Euro angerechnet. Die Mengen, die man frei von außerhalb der EU einführen darf, weichen ab von den Mengen, die innerhalb der EU erlaubt sind. Und natürlich müssen die Waren für die persönliche Verwendung eingeführt werden.
Welche Beschränkungen und Einfuhrverbote gibt es?
Es gibt weitere Bestimmungen, die eine Beschränkung oder sogar ein Einfuhrverbot zur Folge haben. So ist es zum Beispiel verboten, Bargeld im Wert von mehr als 10.000 unangemeldet über die Grenze zu bringen.
Besonders für Urlauber, die von außerhalb der EU zurückreisen, listet der Zoll zahlreiche Verbote auf. Die meisten davon sollten aber niemanden überraschen. Die Liste reicht von Lebensmitteln, die nicht den EU-Standards entsprechen, über gefälschte Markenprodukte und verfassungsfeindlichen Medien bis hin geschützten Tieren und Pflanzen. Unter artenschutz-online.de können Touristen prüfen, welche Tier- und Pflanzenarten sich nicht im Gepäck befinden dürfen - auch nicht als Inhalt eines sonstigen Produkts.
Wann muss ich damit rechnen, vom Zoll kontrolliert zu werden?
Wer häufiger internationale Flüge nimmt, kennt die Situation: Man kann sich zwischen zwei Ausgängen entscheiden: Durch den einen Ausgang geht man, wenn man etwas beim Zoll anzumelden hat. Den anderen Ausgang nimmt man, wenn die mitgebrachten Waren unterhalb aller Freimengen bleiben. Natürlich müssen die Zollbeamten nicht einfach daran glauben, dass alle Reisenden den richtigen Weg wählen. Prinzipiell kann jeder für eine Kontrolle gestoppt werden. Und das auch noch, wenn man den Ausgang bereits passiert hat.
Wer beispielsweise mit dem Auto wieder nach Deutschland einreist, darf natürlich ebenso vom Zoll kontrolliert werden. In grenznahen Regionen muss der Zoll dafür keinen konkreten Anfangsverdacht haben. Wer die Reisefreimengen überschreitet oder Einfuhrverbote missachtet, kann also wirklich jederzeit bei auffliegen.