Schaltjahr: Darum gibt es alle vier Jahre den 29. Februar
Ein Jahr basiert auf der Zeit, die die Erde für eine Umrundung der Sonne braucht. Diese Umrundung dauert jedoch nicht exakt 365, sondern 365 Tage, 5 Stunden, 48 Minuten und 46 Sekunden: Das ist ein Sonnenjahr.
Um den Überschuss von ungefähr sechs Stunden pro Jahr auszugleichen, wird dem Kalender alle vier Jahr ein ganzer Tag hinzugefügt. Da die Umrundung der Sonne aber nicht ganz sechs Stunden länger dauert, gibt es eine Zusatzregelung: Alle einhundert Jahre entfällt das Schaltjahr, außer die Jahreszahl ist durch 400 teilbar.
Das Schaltjahr geht auf Julias Cäsar zurück, der im Jahr 45 v. Chr. den Julianischen Kalender einführte. Darin wurde bereits der Schalttag alle vier Jahre berücksichtigt. Es gab aber noch keine Zusatzregelung, weswegen der Kalender mit der Zeit immer weiter vom Sonnenjahr abwich.
Erst Papst Gregor XIII. ordnete im Jahr 1582 an zehn Tage im Kalender auszulassen, um näher an das Sonnenjahr zu kommen. Damit war der noch heute gültige Gregorianische Kalender geboren.
Wer am 29. Februar Geburtstag hat, kann nur alle vier Jahre richtig feiern. Ansonsten feiert man am 28. Februar oder 1. März. Gesetzlich gibt es in Deutschland eine klare Regelung: Wenn jemand am 29. Februar geboren wurde, ist abseits von Schaltjahren der 1. März der Stichtag für Fristen.