Marmelade oder Konfitüre: Wie darf ein Aufstrich heißen?

München (dpa/tmn) · Konfitüre ist einfach nur ein anderes Wort für Marmelade? Laut dem Lebensmittelrecht sind es zwei verschiedene Bezeichnungen. Denn bei dem einen Aufstrich dürfen nur ganz bestimmte Früchte drinstecken.

Im Supermarkt fragen sich Verbraucher oft: Worin unterscheiden sich Marmelade und Konfitüre? Das Wort Marmelade darf dort nur verwendet werden, wenn es sich um Erzeugnisse aus Zitrusfrüchten handelt.

Diese Regelung sieht es das Lebensmittelrecht vor, erklärt die Verbraucherzentrale Bayern. Englische Bitterorangenmarmelade darf also zum Beispiel zu Recht so heißen. Aufstriche aus Erdbeeren oder Aprikosen sind dagegen Konfitüren.

Diese Regelung hat allerdings nur für den Verkauf im Handel und für die Werbung ihre Gültigkeit. Auf Wochen- und Bauernmärkten gilt hingegen eine Ausnahme: Dort dürfen auch Produkte, die nicht aus Zitrusfrüchten hergestellt sind, als Marmelade verkauft werden.

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