Mehr Werbeslogans zum Gesundheitseffekt auf Lebensmitteln erlaubt

Bonn (dpa/tmn) · In der Werbung sind ab sofort weitere Aussagen zum Gesundheitseffekt eines Lebensmittels erlaubt. Darauf weist der Verbraucherinformationsdienst aid in Bonn hin.

 „Tragen zu einer normalen Darmfunktion bei“ - So ein Slogan darf jetzt zum Beispiel auf Verpackungen von Trockenpflaumen stehen. Foto: Elke Wentker

„Tragen zu einer normalen Darmfunktion bei“ - So ein Slogan darf jetzt zum Beispiel auf Verpackungen von Trockenpflaumen stehen. Foto: Elke Wentker

Seit dem 2. Januar gilt eine Neuregelung für Werbeslogans auf Lebensmitteln. So darf zum Beispiel ein Hersteller von Trockenpflaumen nun angeben, dass die Früchte zu einer normalen Darmfunktion beitragen. Ab Mai sei auch der Hinweis „Kohlenhydrate tragen zur Aufrechterhaltung einer normalen Gehirnfunktion bei“ in der Werbung erlaubt. Voraussetzung sei allerdings, dass das Produkt bestimmte Anforderungen beim Zuckergehalt erfüllt.

Hintergrund ist die „Health-Claim-Verordnung“ der EU, nach der es Lebensmittelherstellern nicht ohne weiteres erlaubt ist, mit gesundheitsbezogenen Angaben zu werben. Die Unternehmen dürfen entsprechende Slogans nur verwenden, wenn wissenschaftlich nachgewiesen ist, dass sie stimmen. Die EU-Kommission hat eine Liste mit erlaubten Behauptungen erstellt.

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