Ärger mit dem Handwerker

Ob verstopfte Rohre, Ärger mit der Elektrizität oder Reparatur der Waschmaschine - Handwerker sind unverzichtbar. Doch immer wieder kommt es zu Beschwerden über unverständliche Rechnungen und überhöhte Preise. Wer Ärger vermeiden will, sollte die folgenden Tipps beachten.

Der Handwerker ist nach dem Gesetz grundsätzlich vorleistungspflichtig. Das heißt: Erst die Arbeit, dann das Geld. Üblicherweise berechnet sich der Handwerkslohn nach so genannten Einheitspreisen, die sich aus Material- und Lohnkosten zusammensetzen. Es empfiehlt sich, diese Einheitspreise vor Auftragserteilung festzulegen. Der Kunde bezahlt nach der Abnahme und Billigung der erfolgreich durchgeführten Arbeiten des Handwerkers. Ist der Kunde mit der Qualität der Handwerksarbeiten nicht zufrieden, muss er die Abnahme verweigern. Denn bis zur Abnahme hat der Handwerker die Pflicht zu beweisen, dass seine Arbeiten einwandfrei durchgeführt worden sind. Ist eine Handwerksarbeit aber erst einmal abgenommen, so muss der Kunde die Mangelhaftigkeit beweisen. Wenn Mängel vorhanden sind, so muss der Kunde dem Handwerker eine Frist zur Nachbesserung setzen. Erst wenn diese ergebnislos verstrichen ist, kann er entweder den Mangel selbst beseitigen und Ersatz der Kosten verlangen oder die Handwerkerrechnung mindern. Vom Vertrag zurücktreten kann der Kunde allerdings nur bei erheblichen Mängeln. Auch das setzt jedoch voraus, dass er dem Handwerker zuvor eine Frist zur Nachbesserung gesetzt hat, die ergebnislos verstrichen ist. Im Fall des Rücktritts erhält er das bereits gezahlte Geld zurück und der Handwerker darf die Herausgabe der von ihm erledigten Arbeiten verlangen. Ist dies nicht möglich, hat er Anspruch auf Wertersatz. Wer Mängel an Handwerkerarbeiten entdeckt, sollte keine Zeit verlieren, denn Ansprüche auf Beseitigung oder Schadensersatz können verjähren. Die Verjährungsfrist beginnt bereits mit der Abnahme der Handwerkerleistung, nicht erst wenn der Mangel entdeckt wird. Der Autor arbeitet als Anwalt für die Rechtsanwaltskanzlei Hosp Frischbier in Wittlich.

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