Kolumne Auslese Ist französisch besser?

Das deutsche Weinbezeichnungsrecht ist höchst kompliziert, besser gesagt höchst verwirrend. Immer wieder gab es Bestrebungen, daran etwas zu ändern. Geschehen ist bislang nichts.

Im Gegenteil: Mit der Einführung von Begriffen wie Hochgewächs oder Classic wurde es nur noch unübersichtlicher.

Seit 1971 gilt in Deutschland das Qualitätsstufenmodell. Die Bezeichnungen wie Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete (QbA), Kabinett, Spätlese, Auslese und Beerenauslese orientieren sich nach dem Mostgewicht, also dem natürlichen Fruchtzuckergehalt in den Trauben. Eine Spätlese muss per Gesetz ein höheres Mostgewicht haben als ein QbA. Die Franzosen, Italiener und Spanier haben einen anderen Weg gewählt. Dort kommt es grob gesagt weniger auf das Mostgewicht, sondern mehr auf die Herkunft an. Wer das Glück hat, dass seine Weinbergslagen in der höchsten Herkunftsklasse AOC (Appellation d’Origine Contrôlée) eingestuft sind, hat deutliche Vorteile gegenüber dem Winzer, dessen Weinberge in der dritten Klasse Landwein (Vin de Pays) rangieren.

Jetzt wird darüber diskutiert, das deutsche Weinrecht dem System der romanischen Länder anzugleichen. Das ist ein ungeheuer schwieriges Unterfangen, und es wird wohl noch viele Jahre dauern, bis sich die Akteure in der Weinwirtschaft einig sind. Am Ende muss aber auf jeden Fall feststehen: Das neue Weinbezeichnungsrecht muss im Sinne des Verbrauchers viel einfacher sein.

w.simon@volksfreund.de

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