Wohnungsmarkt Den Wucher bekämpfen Barley will Kaufnebenkosten beschränken.

Der Wohnungsmarkt spielt verrückt. Davon können Menschen vor allem in Ballungsgebieten ein garstiges Lied singen. Aber auch in mittelgroßen Städten wie Augsburg oder Neu-Ulm haben sich die Mieten binnen weniger Jahre zum Teil drastisch verteuert.

Und die Alternative, nämlich ein Wohnungskauf, schreckt bei nüchterner Betrachtung ebenfalls häufig ab: So sehr die Bauzinsen im Tal sein mögen, vielerorts ist der Höhenflug bei den Haus- und Wohnungspreisen noch rasanter als der bei den Mieten. Der Staat ist daran nicht unschuldig. Wenn Bundesjustizministerin Katarina Barley von der SPD nun über gesetzliche Beschränkungen bei den Kaufnebenkosten nachdenkt, dann kann man sie prinzipiell nur darin bestärken. Allerdings droht der Schuss nach hinten loszugehen.

Schon die vor drei Jahren eingeführte Mietpreisbremse wurde als eine Art Meilenstein gepriesen, um den Kostenschub bei den Unterkünften in den Griff zu bekommen. Genützt hat sie wenig bis gar nichts. Die Wirkung des entsprechenden Gesetzes bekamen noch am ehesten die Makler zu spüren. Denn darin wurde auch das Bestellerprinzip festgeschrieben. Das heißt, wer eine Wohnung vermieten will, muss jetzt selbst für die Vermittlung durch einen Makler bezahlen, und nicht, wie vordem, der Mieter. Viele Miet-Interessenten dürften auf diese Weise tatsächlich schon entlastet worden sein.

Das Bestellerprinzip nun allerdings auch auf Immobilienverkäufe auszudehnen, wie es Barley offenbar vorschwebt, wäre mit völlig gegenteiligen Effekten verbunden. Kauf-Interessenten wären sogar noch mehr belastet, als sie es jetzt schon sind. Schließlich herrschen auf dem Immobilienmarkt keinerlei Preisbeschränkungen. Eine Wohnung oder ein Haus kostet in aller Regel das, was der Markt hergibt. Also ist es nur logisch, dass ein Verkäufer die Maklerkosten in die Immobile „einpreisen“, sprich draufschlagen, würde. Mit der Konsequenz, dass den neuen Besitzer auch noch die Grunderwerbsteuer teurer käme. Denn die bemisst sich ja am Kaufpreis. Gerade bei der Grunderwerbsteuer langt der Staat aber schon jetzt unzumutbar kräftig zu. Doch darüber schweigt sich Barley aus. Ein bisschen erinnert diese Doppelmoral an den politischen Umgang mit der befristeten Beschäftigung in der Industrie. Die SPD hat diese Praxis häufig genug beklagt. Doch bei genauerem Hinsehen stellte man fest, dass ausgerechnet im SPD-geführten Bundesfamilienministerium besonders viele befristete Jobs anzutreffen sind.

Wenn die Bundesjustizministerin einen wirksamen Beitrag zur Senkung der Nebenkosten beim Kauf einer Immobilie leisten will, dann sollte sie zum einen die Bundesländer dafür gewinnen, dass zumindest Ersterwerbern die Grunderwerbsteuer ganz oder teilweise erlassen wird. Und zum anderen sollte sie sich für eine bundeseinheitliche Begrenzung der Maklergebühren stark machen. In Berlin zum Beispiel kassieren die Vermittler mehr als sieben Prozent vom Kaufpreis einer Wohnung. Das ist schlicht Wucher.


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