Grenzgänger Grenzgänger im öffentlichen Dienst

Der Bundesfinanzhof hat am 14. Mai 2019 entschieden (Az.: I B 75/18), dass auch bei Angestellten des öffentlichen Dienstes Tage, die außerhalb Luxemburgs gearbeitet werden, in Deutschland zu versteuern sind.

Die meisten Finanzämter gingen bislang von der Geltung des Kassenstaatsprinzips aus.

Betroffen hiervon sind alle Grenzgänger, die im luxemburgischen öffentlichen Dienst beschäftigt sind, es sei denn, sie haben die luxemburgische Staatsangehörigkeit. Gemeint sind also alle deutschen Grenzgänger im luxemburgischen öffentlichen Dienst, seien es Lehrer oder Mitarbeiter an Universitäten oder von Kommunen, wenn sie außerhalb Luxemburgs arbeiten. Gemeint sind also nicht bloß Staatsbeamte, sondern alle Mitarbeiter, die aus öffentlichen Kassen Bezüge erhalten und beispielsweise auch Home-Office-Tage in Deutschland ableisten. Sinnigerweise gilt für diese nicht die 19-Tage-Regel, weil die Verständigungsvereinbarung nur für Anstellungsverhältnisse der Privatwirtschaft gilt. Die Betroffenen müssen daher auch bei weniger als 20 Tagen Tätigkeit außerhalb Luxemburgs ihr Gehalt anteilig in Deutschland versteuern. Der Entscheidung lag ein Fall des Finanzamtes Wittlich zugrunde. Bereits das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hatte im Sinne des Finanzamtes entschieden. Argumente der Ungleichbehandlung von öffentlichem Dienst und Privatwirtschaft und die Behandlung nach der Staatsangehörigkeit als Verstoß gegen Europarecht wischte der Bundesfinanzhof vom Tisch. Deutschland könne ja mit Luxemburg auch eine Vereinbarung bezüglich des öffentlichen Dienstes treffen.

Allerdings ist es doch schwer vorstellbar, dass das Bundesfinanzministerium 2011 bewusst die 19-Tage-Regel nicht auf den öffentlichen Dienst ausdehnen wollte. Steuergerechtigkeit treibt doch wunderliche Blüten.

Die Lohnaufteilung sollte demnach auch schon von den luxemburgischen Behörden vorgenommen werden. Dies wird dort sicherlich auf Widerstand stoßen. Ein Verständigungsverfahren wurde eingeleitet. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

 Flagge Luxemburg

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Foto: TV

Stephan Wonnebauer, Vorstandsmitglied des Deutschen Anwaltvereins Luxemburg. Bei Fragen zum deutsch-luxemburgischen Recht können sich Grenzgänger an den Deutschen Anwaltverein Luxemburg wenden: kontakt@dav.lu

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