Meinung Kein Ersatz für die reguläre Strafjustiz

Geht es nach dem Willen des Trierer Bischofs Stephan Ackermann, werden Missbrauchsfälle von Priestern oder Diakonen demnächst von bistumsübergreifenden Kirchengerichten verhandelt und – bei einem Schuldspruch – auch abgeurteilt.

Meinung: Kein Ersatz für  die reguläre Strafjustiz
Foto: TV/klaus kimmling

Mit diesem Vorschlag reagiert der kirchliche Beauftragte auf die Verbesserungsvorschläge von Experten in der kürzlich vorgelegten Missbrauchsstudie. Die angedachten Sondergerichte machen Sinn, auch wenn in der Vergangenheit ein Großteil der Missbrauchsverfahren gar nicht erst vor einem kirchlichen Gericht gelandet ist, sondern zuvor „auf dem kleinen Dienstweg“ abgehandelt wurde. Dagegen ist nichts einzuwenden, wenn vor allem das Opfer sicher sein kann, dass dabei nicht gemauschelt und nichts unter den Teppich gekehrt wird.

Eines aber ist klar: Auch ein kirchliches Sondergericht kann die reguläre Strafjustiz nur ergänzen und nicht ersetzen. Missbrauchsvorwürfe gegen Priester, Ordensleute oder Diakone gehören von einem zivilen Staatsanwalt geprüft und – falls sie sich als zutreffend herausstellen –  von einem zivilen Richter sanktioniert.

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