Meinung Ende des Rechtsstreits ist wichtig für Katastrophenschutz im Kreis Trier-Saarburg

Trier · Es ist gut, dass das Klageverfahren vorbei ist. Der Schutz der Menschen im Kreis muss absolute Priorität haben.

Kommentar zum Klageverfahren von Ex-BKI Kreis Trier-Saarburg
Foto: picture alliance/dpa/Uwe Anspach

Der Rechtsstreit um das Amt des Chef-Katastrophenschützers im Kreis Trier-Saarburg ist beendet. Auch wenn ohne Gerichtsverhandlung nicht geklärt wird, wer recht hatte, der Landrat oder die Feuerwehrchefs, ist das eine gute Nachricht. Denn in einem Punkt herrscht Klarheit zwischen den Streitparteien: Das Vertrauensverhältnis zwischen dem ehemaligen Brand- und Katastrophenschutzinspekteur sowie dessen Vertreter, Christoph Winckler und Christian Neuschwander, und der Verwaltung mit Landrat Stefan Metzdorf war schwer beschädigt. Deshalb gab es keine Grundlage mehr für eine positive Zusammenarbeit zugunsten der Menschen im Kreis Trier-Saarburg. Nun können die neuen Akteure ohne Altlasten den Blick nach vorne richten.

Wie es zu dem Rauschmiss kam, lässt sich im Detail wohl nicht mehr nachvollziehen. In einigen Punkten steht hier Aussage gegen Aussage. Schriftliche Eingaben der Chef-Katastrophenschützer aus Trier und Bernkastel-Wittlich sowie vom Deutschen Roten Kreuz legen nahe, dass Wincklers und Neuschwanders Art zu kommunizieren eine Zusammenarbeit unmöglich gemacht habe. Die beiden Kritisierten behaupten das Gegenteil und wollen dies mit einer Vielzahl an Mails und Gesprächsnotizen beweisen. Fakt ist jedoch: Es gab diese schriftlichen Eingaben. Und nach der vorläufigen Entpflichtung – das ist ebenfalls Fakt – gab es weder aus Feuerwehrkreisen noch in der Kommunalpolitik große Proteste gegen diesen Schritt. Das zeigt, dass der Rückhalt für die beiden Ex-Feuerwehrchefs nicht außergewöhnlich groß war. Sonst hätte es mehr und öffentlicher geknirscht an der Stelle.

Bei einer anderen Sache, der Erwähnung des angeblichen Hausverbots bei der Berufsfeuerwehr in Trier für Christian Neuschwander, muss sich Landrat Metzdorf die Kritik gefallen lassen. Er hat bei diesem Nebenaspekt des Verfahrens seine Worte nicht sorgsam genug gewählt. Das – und da ist der Vorwurf der Stimmungsmache des stellvertretenden BKI berechtigt – ist in solch einem Fall ein Fehler. Diesen hat Metzdorf eingeräumt. Künftig wird er seine Worte wohl sorgfältiger wählen müssen.

Letztlich müssen alle im Kreis beim Katastrophenschutz nach vorne blicken. Politik, Verwaltung und Hilfsorganisationen müssen sich auf Ausrüstungs-, Fahrzeug- und Einsatzkonzepte sowie einen Standort für ein Lagezentrum einigen. Politische Befindlichkeiten dürfen bei diesen Entscheidungen keine Rolle spielen. Es geht schließlich darum, die Menschen vor Schäden bei der nächsten Flut, dem nächsten Unwetter oder dem nächsten Großbrand zu bewahren.

c.kremer@volksfreund.de

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