Anti-Terrorgesetze: Zwischen Freiheit und Verantwortung

Berlin · Im Zweifel für die Freiheit – dieser Grundsatz des Liberalismus ist auch das Fundament unserer Demokratie. Aber auch ein anderer Grundsatz gilt: Im Zweifel für das Leben.

Bei den Anti-Terrorgesetzen musste die Koalition zwischen diesen beiden Maximen eine Lösung erarbeiten, die auch im Ernstfall noch der Frage standhält: Hättet ihr das nicht verhindern können, ja müssen?

Erinnert sei daran, dass Union und FDP schon einmal, bei der Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke, solche Bedenken ignorierten, mit dem Ergebnis, dass sie bei der erstbesten Havarie, weit entfernt in Fukushima, argumentativ ausgehebelt waren. Und Ähnliches hätte allzu leicht bei den Anti-Terrorgesetzen geschehen können, wenn die FDP sich mit ihrer ursprünglichen Absicht durchgesetzt hätte, einen Großteil der Maßnahmen nicht zu verlängern.

Ein einziger Anschlag in Deutschland oder auch nur in Europa, und die Koalition wäre in schwerstes Fahrwasser gekommen. Nun aber ist ein Kompromiss gefunden worden, der sowohl der Freiheit als auch der Verantwortung gerecht wird. Die Gültigkeit der einst nach dem damaligen Innenminister Otto Schily als "Otto-Katalog" bezeichneten Gesetze wird verlängert.

Das war alternativlos, weil die terroristische Bedrohung seit den Anschlägen von New York noch vielköpfiger und unfassbarer geworden ist. Aber die Verlängerung ist befristet, auf vier Jahre, und zudem sind einige unwirksame Teile aussortiert worden. Das ist also kein Freibrief für den Weg in einen Überwachungsstaat. Gut, dass die Koalition zu solchen sachgerechten Lösungen fähig ist. Schlecht, dass sie dafür zum Schaden beider Partner so lange so viel Streit gebraucht hat.

nachrichten.red@volksfreund.de

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