Arbeit und Soziales

Viele Leiharbeiter dürften die politische Botschaft als vorgezogenes Weihnachtsgeschenk empfunden haben: Vom nächsten Jahr an gibt es auch in der Zeitarbeitsbranche einen verbindlichen Mindestlohn. Das zweifelhafte Geschäftsmodell, mit geringster Bezahlung maximale Wettbewerbsvorteile zu erzielen, hat damit einen weiteren Rückschlag erlitten.

Und das ist gut so.
Nicht nur für die betroffenen Arbeitnehmer, sondern auch für verantwortungsvolle Arbeitgeber. Stöhnen sie doch ebenfalls unter der Lohndrückerei der Konkurrenz. Mehr noch. Die gesamte Branche gilt wegen ihrer zum Teil lausigen Bezahlung als wirtschaftliches Schmuddel-Kind. Damit sollte es nun auch vorbei sein. Die Bundesarbeitsministerin, die die Branchenmindestlohn-Philosophie im harten Kampf gegen den liberalen Koalitionspartner durchgesetzt hat, will hier allerdings nicht stehenbleiben. Wer nach einer gewissen Einarbeitungsphase weiter im Leihbetrieb malocht, dem muss auch der Lohn eines Stammbeschäftigten zustehen.
Sollten sich die Tarifpartner darauf nicht verständigen, wird die Politik nach den Worten Ursula von der Leyens nachhelfen. Auch das verdient Anerkennung. Fehlt eigentlich nur noch ein allgemeiner flächendeckender Mindestlohn. In den meisten EU-Staaten sind solche Lohnuntergrenzen längst Praxis. Warum also nicht auch in Deutschland? Weniger bürokratisch als die Branchen-Lösung wäre dieser Weg allemal. Im Kern ließe sich damit auch die Altersarmut wirksamer bekämpfen. Denn Hungerlöhne, die in der Praxis durchaus auch auf tarifvertragliche Vereinbarungen zurückgehen, führen zwangsläufig zu kümmerlichen Renten. Von der Leyen sollte also weiter Druck machen. Ihr Ressort heißt schließlich "Arbeit u n d Soziales".
nachrichten.red@volksfreund.de

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