Bewährtes Prinzip

Seit eineinhalb Jahren gilt in Deutschland nun schon der gesetzliche Mindestlohn. Davon profitieren rund vier Millionen Arbeitnehmer.

Und die Sonne scheint immer noch, und die Wirtschaft ist auch nicht untergegangen. Der Mindestlohn hat die Arbeitswelt etwas gerechter gemacht. Damit ist das Gesetz zweifellos eine Erfolgsgeschichte.
Mit der nunmehr festgelegten Anhebung der Lohnuntergrenze wird diese Geschichte fortgeschrieben. Dabei gab es hier bis zuletzt viel Streit. Teile von Gewerkschaften und Opposition weckten Erwartungen, die den Mindestlohn zum sozialen Heilsbringer überhöhten. Neun Euro pro Stunde oder doch gleich besser zehn oder gar zwölf. Mit wirtschaftlicher Vernunft hatte dieser Überbietungswettbewerb wenig zu tun. Mit dem Mindestlohngesetz schon gar nicht.

Der Vorzug der Bestimmungen besteht ja gerade darin, dass sich alle weiteren Anpassungen jenseits der Marke von 8,50 Euro den Einflüssen der Politik entziehen (müssen). Lohnfindung ist in Deutschland Sache der Tarifparteien. Dieses Prinzip hat sich im Grundsatz bewährt. Erst als vielerorts tariflose Zustände um sich griffen - übrigens nicht zuletzt wegen gewerkschaftlicher Schwächen -, kam die Debatte um eine einheitliche Mindestbezahlung überhaupt auf.
Vor diesem Hintergrund war es eine weiser Beschluss, die künftigen Lohnuntergrenzen von einer Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern und Arbeitnehmern festlegen zu lassen.

Der Tarifindex, den beide Lager als Entscheidungsgrundlage bestimmt haben, bietet dabei ein gewisses Maß an Berechenbarkeit. Er bildet die durchschnittlichen Lohnanhebungen der jüngeren Vergangenheit ab. Damit wird verhindert, dass der Mindestlohn selbst zum Schrittmacher von Tarifverhandlungen wird. Und das ist gut so. Denn andernfalls wären tatsächlich Arbeitsplätze in größerem Stil gefährdet.

Übrigens haben sich die durchschnittlichen Verbraucherpreise seit dem 1. Januar 2015 kaum erhöht. Eine Anhebung des Mindestlohns um vier Prozent kann sich da durchaus sehen lassen. nachrichten.red@volksfreund.de

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