Pro höhere Kosten für Bewohnerparken Bewohnerparken: Höhere Gebühren sind ein Gebot der Fairness
Meinung · Seit mehr als 30 Jahren zahlen Autobesitzer rund 30 Euro für das Recht, ihr Auto kostenfrei in der Trierer City abstellen zu dürfen. Die Gebühren für andere städtische Dienstleistungen wie den Musikunterricht sind hingegen mehrfach angehoben worden. Deshalb ist es geboten, dass auch für das Bewohnerparken mehr gezahlt werden muss.
Seit mehr als 30 Jahren gibt es in Trier Bereiche, in der Bewohner ihr Auto an Straßenrändern parken dürfen, ohne dafür jeweils gesondert zu zahlen. Seit 30 Jahren kostet diese Genehmigung fürs Flatrate-Parken 30,70 Euro. Pro Jahr. Das ist nicht mehr zeitgemäß.
Aus Sicht der Betroffenen ist es nachvollziehbar, dass man nicht mehr zahlen möchte. Doch die Stadt besteht nicht nur aus Autobesitzern, die ihren PKW irgendwo günstig in Trier-Süd abstellen wollen. Politischen Gruppierungen sollten sich deshalb nicht als Retter der Bewohnerparkzonenbewohner aufspielen. Besonders dann, wenn sie schweigen, wenn es um andere städtische Gebühren geht. Oder wo war der laute Protest und der Ruf nach Abzocke, als im Frühjahr die Gebühren für Unterricht an der städtischen Musikschule erhöht wurden? Übrigens nicht zum ersten Mal seit mehr als 30 Jahren.
Akzeptiert wurde diese Erhöhung der Unterrichtskosten auch deshalb, weil die Stadt zwei Dinge tun muss: Einnahmen erhöhen und Ausgaben verringern. Warum sollte diese Erkenntnis für das Gebotene nicht gelten, wenn es um das Bewohnerparken geht? Zumal das Bundesverwaltungsgericht festgestellt hat, dass auch 480 Euro pro Jahr fürs Parken verlangt werden können. 200 Euro sind da ein moderater Ansatz.
Es soll nun niemand das Argument ins Feld führen, dass man mit dem Parkausweis nicht immer einen Platz bekommt. Das mag sein. Wer damit nicht zufrieden ist, kann sich ja anders organisieren. Beispielsweise indem er einen Stellplatz mietet. Dass der im Jahr 1000 Euro kosten kann, ist sicher ein Grund, für einen Bruchteil der Summe an der Laterne parken zu wollen. Es ist jedoch nicht Aufgabe einer Stadtgesellschaft, den Autobesitzer für diese Entscheidung zu belohnen. Indem er sie im Gegensatz zu anderen Stadtbewohnern von der Erhöhung von Gebühren ausnimmt.