Das falsche Symbolthema

Nach dem Burka-Verbot nehmen sich CSU und CDU im Kampf um die Herzen der AfD-Wähler nun ein weiteres Symbolthema vor: Die Kinderehe. Und die SPD-Bundestagsfraktion macht aus unerfindlichen Gründen munter mit.

Mit politischen Symboldebatten ist es so eine Sache. Sie widmen sich oft keinem echten, sondern nur einem empfundenen Problem.
Manchmal wird das Problem auch nur wegen der losgetretenen Debatte überhaupt wahrgenommen. Fast immer wird vereinfacht - so auch jetzt, wo einfach alles als Kinderehe bezeichnet wird, wenn die Partner unter 18 Jahre alt sind.

Die Lösung richtet dann oft mehr Schaden als Nutzen an, weil sie außer dem Symbol auch noch vieles andere trifft. So auch hier.
Ganz abgesehen davon, dass die Volljährigkeitsgrenze willkürlich gezogen ist - Mädchen wie Jungen sind schon einige Jahre vorher geschlechtsreif und oft auch verantwortungsbereit.

Manche bekommen sogar schon Kinder. Das soll sogar selbst in den besten Familien vorkommen. Warum soll man einer 17-Jährigen in einer solchen Situation untersagen, ihren Partner zu heiraten, egal ob der ebenfalls 17 ist oder 25? Würde das die Betreffende nicht sogar schützen und ihr zum Beispiel einen Unterhaltsanspruch geben?

Um Zwangshochzeiten geht es gar nicht. Die sind schon verboten. Gegen sie muss man seitens der Behörden aber aufmerksamer als bisher vorgehen. Denn die Frauen, die in solchen Gefängnissen mitten unter uns leben, können sich kaum selbst daraus befreien.

Bei echten Kinderehen, also mit Partnern, die nicht in die Kategorie Jugendliche fallen, reicht eine rechtliche Klarstellung, um die letzten Schlupflöcher dichtzumachen.

Ein generelles Eheverbot für alle Jugendlichen zwischen 16 und 18 Jahren aber hieße, das Kind mit dem Bade auszuschütten. Es würde vermutlich in grundgesetzlich garantierte Persönlichkeits- und Freiheitsrechte eingreifen.
Und wenn es sich nur, wie offenbar überlegt wird, auf im Ausland geschlossene Ehen erstrecken sollte, auch in die verfassungsrechtlich gebotenen Gleichbehandlung mit deutschen Jugendlichen.

Es wäre zudem eine Änderung ohne Not. Die bisherige Regelung, die vor der geplanten Eheschließung mit einem oder unter zwei Minderjährigen auf Antrag eine Prüfung und Genehmigung durch die Familiengerichte vorsieht, genügt vollkommen der Anforderung, dass es eine Kontrolle von außen geben muss, die die Mädchen vor jedem Zwang schützt. Und darum kann es einzig doch nur gehen.

Die geplante Wiedereinführung des Verbots einer religiösen Voraustrauung ist vernünftig, weil sie diesen Gesichtspunkt der Kontrolle verstärkt. nachrichten.red@volksfreund.de

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort