Das müssen wir aushalten

Breivik grinst feist in die Kameras und fühlt sich als Sieger. Mission erfüllt.

Und Gäfgen bekommt eine Entschädigung dafür, dass ihm ein Polizist Schmerzen androhte, damit er das Versteck des von ihm entführten Kindes verrate. Wohlgemerkt: nur androhte, nicht ausübte. Da hatte Gäfgen den elfjährigen Jakob von Metzler längst umgebracht.
Beide Männer sind Mörder der ekelhaftesten Art. Und nun amüsieren sie sich noch. Gäfgen spielt auf den Paragrafen des Rechtsstaates seit geraumer Zeit regelrecht Klavier. Sein gestriger Erfolg, der bei genauerem Hinsehen allerdings so groß nicht ist wie er scheint, denn Gäfgen muss von den 3000 Euro den Großteil der Prozesskosten zahlen, weckt sofort alle Abwehrinstinkte, derer wir fähig sind. Das ist völlig natürlich.
Aber der reumütige und geständige Täter, der sich im Gefängnis läutert, ist nicht der Regelfall. Und pfiffige Anwälte nutzen jeden Verfahrensfehler zugunsten ihrer Mandanten aus. Das müssen sie sogar, denn das ist ihr Job.
Staatsanwälte und Polizei wiederum müssen absolut sauber arbeiten, das ist ihre Aufgabe. Im Fall Gäfgen ist eindeutig ein Fehler gemacht worden: die Folterdrohung. Zwar um ein Leben zu retten, aber das Gesetz kennt aus sehr guten Gründen nur ein hundertprozentiges Folterverbot. Das Gesetz gilt auch für Mörder, wie schlimm sie auch sein mögen. Das ist der Kern unseres Rechtstaates.
Das gestrige Urteil ist ein Extremfall und überdehnt das Rechtsverständnis der meisten. Aber wer nicht Lynchjustiz, Scharia oder andere Rechtssysteme will, der muss das aushalten.

nachrichten.red@volksfreund.de

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