Der goldene Löffel

Weil Firmenerben künftig nicht mehr automatisch von der Erbschaftsteuer befreit werden, wenn sie den Betrieb weiterlaufen lassen, sondern zahlen sollen, falls sie genug Geld auf der Kante haben, sprechen die Kritiker aus der Wirtschaft bereits von einer skandalösen "Doppelbesteuerung". Denn das Privatvermögen des Erben sei ja schon einmal vom Fiskus belastet worden.

Das ist ein süßer Einwand. Als ob nicht jede Steuer vom Eigenen käme.
Aber dass ein solcher Einwand kommt, verwundert nicht wirklich. Die Reichen in Deutschland sind es gewohnt, dass ihr Reichtum nicht besteuert wird, schon gar nicht ein Erbe. Sie empfinden diese Befreiung nicht als eine Begünstigung, sondern gewissermaßen als natürliches Recht.
Es waren übrigens nicht irgendwelche Kommunisten, die die jetzige Reform veranlasst haben. Es war das Bundesverfassungsgericht. Wenigstens dort sitzen noch Menschen, die noch etwas von Gerechtigkeit und Gleichheit vor dem Gesetz verstehen.
Die Prüfung auf die Zahlungsfähigkeit soll erst ab 26 Millionen Euro Firmenwert gelten, die Schwelle wurde auf Druck von Wirtschaft, CSU und Baden-Württemberg in letzter Minute noch angehoben. Darunter bleibt sowieso alles geschenkt, sofern der Betrieb weitergeführt wird. Die Berechnungen, Ausnahmen und Sonderregelungen, die dazu in das Gesetz eingefügt wurden, sind höchst komplex und haben allesamt das Ziel, so viele Schlupflöcher wie möglich zu schaffen. Man wird sehen, was das Verfassungsgericht dazu sagt.
Es bleibt auch mit dieser Erbschaftsteuerreform dabei und ist nach den letzten Korrekturen sogar eher schlimmer geworden: Die Besteuerung von Vermögen, insbesondere von großen Erbschaften, ist in Deutschland skandalös niedrig, sie vertieft die Kluft zwischen Arm und Reich.
Aus der Sicht des Erben ist es ein steuerfreies, leistungsloses Einkommen, wenn der Firmeninhaber den goldenen Löffel abgibt. Das gibt es außer bei Lottogewinnen sonst nirgendwo im Leben. Es ist absolut richtig, dass diejenigen befreit werden, die eine Firma sonst schließen oder verkaufen müssten, um den Fiskus zu bedienen. Arbeits platz erhaltung geht vor. Aber muss es so großzügig sein?
Beim normalen Steuerzahler wird die finanzielle Leistungsfähigkeit nie geprüft. Da kommt der Bescheid - und basta. Oder es kommt der Gerichtsvollzieher.
Das Einzige, was man an dieser Reform positiv bewerten kann, ist, dass ab 26 Millionen Wert jetzt überhaupt eine Steuerpflicht für fortgeführte Betriebe anfängt, vorher gab es sie gar nicht. Es ist also eine Stellschraube der Gerechtigkeit geschaffen worden, an der spätere, mutigere Regierungen drehen können - und unbedingt drehen sollten.

nachrichten.red@volksfreund.de

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