Der Wahlkampf-Motor läuft warm

Wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, dass die rheinland-pfälzische CDU nach mehr als zwei Jahrzehnten mit aller Macht die harten Oppositionsbänke in Mainz verlassen will, hat sie ihn gestern geliefert. Denn der Vorstoß der Union, den Landeshaushalt von den höchsten Richtern prüfen zu lassen, dient vor allem einem Ziel: Den Wahlkampf-Motor warmlaufen und Rot-Grün später schlecht aussehen zu lassen.


Natürlich ist es kein Zufall, dass die Opposition erst jetzt mit ihrem Normenkontrollverfahren kommt anstatt schon Ende vergangenen Jahres, als der Doppelhaushalt im Landtag verabschiedet worden ist. Der Verfassungsgerichtshof in Koblenz wird damit aus Sicht der CDU rechtzeitig, besser gesagt, genau passend, vor der Landtagswahl im März 2016 urteilen.
Außerdem steht ja auch noch der CDU-Landesparteitag am Wochenende vor der Tür. Da wollten die Parteistrategen offenbar vorher noch eine wichtige Botschaft platzieren.
Eigentlich sollte die Politik ihre Streitereien in Parlamenten austragen, anstatt nach der Justiz zu rufen. Das Grundgesetz sieht diese Gewaltenteilung vor, die bundesweit leider immer öfter unterlaufen wird.
In einem Punkt muss man der CDU allerdings bescheinigen, dass sie völlig zu Recht das Verfassungsgericht bemüht: Der Pensionsfonds des Landes für seine Bediensteten ist nicht nur ein politischer Zankapfel. Vielmehr hat der unabhängige Landesrechnungshof schon öfter schwerwiegende rechtliche Bedenken dagegen geäußert - die allesamt von Rot-Grün vom Tisch gewischt wurden.
Ist der Fonds ein wirksames Instrument, um die Versorgungsansprüche der Beamten zu gewährleisten? Ist es statthaft, dies mit Darlehen zu machen und nicht mit realem Geld? Ist es korrekt, die Mittel als Investitionen zu deklarieren? Oder sind es nur Kredite, die als solche ausgewiesen werden müssen? Es ist angebracht, die Rechtslage hier eindeutig klären zu lassen.
Die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen von SPD und Grünen demonstrieren zwar nach außen Gelassenheit. Ganz so entspannt, wie sie tun, sind sie aber keinesfalls. Sollte der Verfassungsgerichtshof die Regelung kippen, wäre Ministerpräsidentin Malu Dreyer blamiert. Und das kurz vor der nächsten Landtagswahl.
f.giarra@volksfreund.de

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