Ein Anfang, nun müssen Taten folgen

Wirklich verlässliche Zahlen gibt es nicht. Klar ist nur, dass seit Jahrzehnten ein gewaltiger Betrug am Steuerzahler weitgehend ungeahndet vonstatten geht.

Schätzungen zufolge entgehen dem Fiskus europaweit Jahr für Jahr etwa 150 Milliarden Euro dadurch, dass Konzerngewinne zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften in verschiedenen Ländern so geschickt hin- und hertransferiert werden. Dass viele Unternehmen den Grundsatz "Eigentum verpflichtet" ignorieren und Heerscharen von Spezialisten daransetzen, die zumeist legalen Schlupflöcher auszunutzen, ist bedauerlich. Schlimm jedoch ist, dass viele Mitgliedstaaten - auf den kurzfristigen Wettbewerbsvorteil gegenüber dem Nachbarn bedacht - ihnen dabei noch helfen. Das ist bei vielen sogenannten Steuervorbescheiden, die eine extreme Niedrigbesteuerung zur Folge haben, der Fall. Es ist daher ausdrücklich zu begrüßen, wenn die Brüsseler EU-Kommission nun einen Gesetzesvorschlag vorlegt, der den Informationsaustausch zwischen den Mitgliedstaaten zur Pflicht macht. Alle Steuerbehörden müssen wissen, was ein vor Ort ansässiges Unternehmen im EU-Ausland an den Fiskus überweist oder nicht. Die freiwilligen Vereinbarungen, die es schon seit Jahrzehnten gibt, sind das Papier nicht wert, auf dem sie stehen. Mit diesem Gesetz ist es jedoch nicht getan. Zu Recht bringt die EU-Kommission selbst eine mögliche Berichtspflicht für Unternehmen ins Spiel, die von solchen Regelungen profitieren. Eine einheitliche Bemessungsgrundlage für die Körperschaftssteuer könnte ganz generell zu einer gerechteren Verteilung der Steuerzahlungen international tätiger Unternehmen führen. Weil manche Mitgliedstaaten das bisher blockieren, braucht es öffentlichen Druck.
Der Sonderausschuss des Europaparlaments, der gerade mit der Untersuchung der verschiedenen Steuersparmodelle angefangen hat, ist dafür ein guter Anknüpfungspunkt.
nachrichten.red@volksfreund.de

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