Ein Gesetz mit Vorbehalt

Normalweise nimmt die Nation keine Notiz davon, wenn sich in irgendeiner Branche die Ausbildungsstrukturen verändern. Die Pflegeberufsreform, die der Bundestag jetzt nach langem Tauziehen beschlossen hat, geht im Prinzip alle an.

Hat sie doch weitreichende Auswirkungen auf die künftige Versorgung hilfebedürftiger Menschen. Aktuell sind fast 2,9 Millionen Bürger pflegebedürftig. Mit wachsender Tendenz. Gleichzeitig fehlen aber schon jetzt Zehntausende Pflegefachkräfte. Soll sich das ändern, muss der Beruf attraktiver werden. Ein Beitrag dazu ist sicher die Abschaffung des Schulgeldes, wie es bislang noch in manchen Bundesländern verlangt wird. Ob es sich mit einer weitgehenden Vereinheitlichung der bisher streng getrennten Ausbildungswege zum Alten-, Kranken- oder Kinderpfleger genauso verhält, muss die Zukunft aber erst noch zeigen. Zweifellos verändern sich die Anforderungen in der Pflege. Pflegekräfte in Altenheimen müssen auch mit Menschen zurechtkommen, die chronisch krank sind. Und eine Pflegekraft in der Klinik muss sich immer stärker um ältere Patienten, auch mit Demenz, kümmern. Die Grenzen sind also fließender geworden. Ein flexibler Wechsel zwischen den einzelnen Bereichen ist deshalb wünschenswert. Andererseits mutet es auch ein wenig kurios an, wenn in Zeiten wachsender fachlicher Spezialisierung die Pflegeausbildung genau in die umgekehrte Richtung marschiert.
Dass ihr Gesetz womöglich nicht der Weisheit letzter Schluss ist, ahnen Union und SPD allerdings auch selbst. Laut Vorlage soll das Parlament in ein paar Jahren der Praxistauglichkeit auf den Grund gehen und sich bei Bedarf korrigieren. Eine vernünftige Entscheidung.
nachrichten.red@volksfreund.de
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