Ein rotes Tuch

Um gleich allen Kiffern die Hoffnung zu nehmen: Das Kölner Verwaltungsgericht hat gestern nicht der Freigabe von Cannabis insgesamt den Weg geebnet. Sondern es hat nur Entscheidungen im Sinne von Patienten getroffen, die austherapiert sind und deren Leid anders als durch Cannabis nicht mehr gelindert werden kann.

Nur dann ist eventuell ein Eigenanbau möglich.
Das Urteil ist richtig, weil es schwerkranken Menschen hilft und in Teilen einer festgefahrenen, ideologisierten Debatte ein Ende bereitet. Vor allem für die Union ist selbst eine Freigabe in ganz engen Grenzen ein rotes Tuch. Doch es geht nicht darum, den Konsum von Cannabis zu verharmlosen. Vielmehr behindert das geltende Betäubungsmittelrecht eindeutig die medizinische Versorgung und kriminalisiert darüber hinaus die Patienten, die auf Cannabis angewiesen sind. Hier muss der Gesetzgeber endlich umdenken, um den Menschen den Zugang zu erleichtern und sie bei den erheblichen Kosten zu entlasten. Das ist, wenn man so will, eine Botschaft des Gerichtes.
Die Debatte darüber, ob der Joint oder die Tüte für den Eigenbedarf nicht generell straffrei sein sollte, wird nun wohl wieder aufflammen. In der Vergangenheit gab es im Bundestag von Grünen und Linken mehrfach den Versuch, diese Straffreiheit durchzusetzen und beispielsweise Cannabis-Clubs einzuführen. Die Vorstöße sind immer an der Mehrheit des Parlamentes gescheitert. Und das ist auch gut so. Weil die Argumente dafür nicht die Argumente dagegen aufwiegen. Die körperlichen, psychischen und sozialen Schäden eines regelmäßigen Haschisch-Konsums insbesondere für Jugendliche lassen sich nicht einfach wegwischen. Und oft ist Cannabis der Einstieg in härtere Drogen. Daran ändert auch nichts der Vergleich mit dem überall erhältlichen Alkohol.
nachrichten.red@volksfreund.de

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