Eine Chance für die Väter

Das Bundesverfassungsgericht musste der Regierung in letzter Zeit auffällig oft auf die Sprünge helfen. Erst knöpften sich die Juristen das zweifelhafte Sozialrecht vor - siehe Hartz-IV-Regelsätze.

Dann urteilten sie gegen fragwürdiges Steuerrecht. Stichwort: Absetzbarkeit des häuslichen Arbeitszimmers. Und nun hat es die Politik schwarz auf weiß, dass das Familienrecht zum Teil neu geschrieben werden muss. Väter sind per se keine schlechteren Mütter. Das ist die Botschaft, die die Richter gestern ausgesandt haben. Und das ist gut so.

Bereits der Europäische Gerichtshof hatte die eklatante Benachteiligung unverheirateter Väter im deutschen Sorgerecht als diskriminierend eingestuft. Insofern war auch die Bundesregierung vorgewarnt.

Im Gegensatz zur früher praktizierten Untätigkeit in anderen politischen Bereichen hat Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger schon vorgearbeitet. Ihre geplante Neuregelung trägt im Grundsatz den Vorgaben aus Straßburg und Karlsruhe gleichermaßen Rechnung.

Nach geltendem Recht hat der ledige oder geschiedene Vater keine Chance mitzubestimmen, ob sein Kind einen Kindergarten besucht und in welche Schule es geht, wenn die Mutter nicht ihre Einwilligung dazu gibt. Selbst der juristische Weg bleibt ihm dafür verschlossen.

Mit dieser Praxis haben die Bundesverfassungsrichter Schluss gemacht. Im Kern wird das Sorgerecht zwischen nichtehelichen und ehelichen Kindern ein gutes Stück angeglichen.

Konservative Zeitgenossen mögen darin einen Anschlag auf das Institut der Ehe sehen. Dabei ignorieren sie, dass inzwischen jedes dritte Kind außerhalb einer Partnerschaft mit Trauschein geboren wird. Darauf müssen sich Recht und Gesetz einstellen.

nachrichten.red@volksfreund.de

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