Gesetze von vorgestern

Im Fall des Abhörens des Kanzlerin-Handys durch die amerikanische NSA hat die "Weitergabe von Staatsgeheimnissen an eine fremde Macht" den Generalbundesanwalt nicht interessiert. Nun aber begann er wegen der Veröffentlichung zweitklassiger Geheimpapiere des Verfassungsschutzes durch Blogger schon mit Strafermittlungen wegen Landesverrates.

Das ist ebenso wie der Geheimnisverrat ein Straftatbestand von vorgestern. Und ein Willkürinstrument. Nach innen gegen jeden in den Behörden, der es wagt, über Missstände zu plaudern. Nach außen gegen jeden, der diese Informationen veröffentlicht. Edward Snowden wäre auch in Deutschland ein Fall für die Justiz.
Die uralten Paragrafen sind stark reformbedürftig. Wenn es dafür eines Beweises bedurft hätte, dann hat ihn Generalbundesanwalt Range mit seinen vorerst wieder gestopptem Gaga-Verfahren ungewollt geliefert. Weil Informationen aus den Computern leicht kopiert, weitergeleitet und veröffentlicht werden können, vervielfachen sich die Möglichkeiten der Enthüller. Wikileaks, Snowden, jetzt die deutsche Plattform netzpolitik.org - es ist ein regelrechtes Spiel geworden. Manchmal verfolgen die "Täter" hehre Ziele. Sie wollen Missstände aufdecken. Manchmal ist es auch nur Geltungssucht. Der Gesetzgeber sollte nun allerdings nicht das Kind mit dem Bade ausschütten. Spionage für feindliche Mächte muss ein Straftatbestand bleiben, ebenso das Verraten von wirklich einsatzrelevanten Geheimnissen der Sicherheitsorgane. Auf der anderen Seite aber muss die Intention der angeblichen Verräter stärker berücksichtigt werden. Und wie in den USA muss die Presse, dazu zählen auch Blogger, geschützt sein. Denn Pressefreiheit ist entscheidend für die Demokratie, und zwar auch dann, wenn sie dem Staat nicht angenehm ist. Gerade dann.
nachrichten.red@volksfreund.de

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