Kleiner Schritt nach vorn - Warum das neue kirchliche Arbeitsrecht nur ein Reförmchen ist

Trier · Die Novelle des kirchlichen Arbeitsrechts kam nicht wirklich überraschend: Über die Modifizierung der Grundordnung wurde von den 27 deutschen Bischöfen schon seit Jahren diskutiert; die bevorstehende Neuregelung hatte Triers Bischof Stephan Ackermann erst vor wenigen Monaten bei einem Volksfreund-Redaktionsbesuch angekündigt. Ackermann dürfte zu denjenigen Bischöfen gehört haben, die sich für eine möglichst weitgehende Modifizierung des antiquierten kirchlichen Arbeitsrechts ausgesprochen haben.

Der 52-Jährige hat nie einen Hehl daraus gemacht, dass die Kirche auf wiederverheiratete Geschiedene oder Homosexuelle zugehen muss, statt sie weiter auf die Sünderbank zu verbannen, wie dies den Hardlinern im Episkopat wohl am liebsten wäre. Dass es diese Fraktion unter den deutschen Bischöfen weiter gibt, zeigt das nach Angaben der Bischofskonferenz keinesfalls einstimmige Abstimmungsergebnis über die Reform des Arbeitsrechts.
Eine Reform, die letztlich immer noch ein Reförmchen bleibt. Dass Geschiedene oder Homosexuelle nicht ausgegrenzt werden dürfen, ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit; erst recht in einer Glaubensgemeinschaft, für die die Barmherzigkeit einen besonders hohen Stellenwert hat.
Man muss daher nicht feiern, dass für kirchliche Mitarbeiter jetzt annähernd die Bedingungen gelten, die in anderen Branchen längst üblich sind. Außerdem: Das kirchliche Arbeitsrecht kennt keine Kündigungsautomatismen, wie die Bischöfe gerne betonen. Das mag im Einzelfall positiv sein, öffnet andererseits aber auch der Willkür Tür und Tor.
In vielen Bereichen konkurriert die katholische Kirche mit privaten und öffentlichen Arbeitgebern. Ein Arbeitsrecht aus dem letzten Jahrhundert wirkt da auf potenzielle Mitarbeiter eher abschreckend. In Zeiten knapper werdender Fachkräfte können sich die Bischöfe einen solchen Standortnachteil nicht leisten. Auch das war ein Grund für den vorsichtigen Schritt nach vorn.
r.seydewitz@volksfreund.de

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