Kommentar Kausa Hochwasser Ehrang: Die Ausnahme bei Anliegerbeiträgen ist überfällig

Trier · Jedes Gesetz benötigt eine Härtefallregelung. Bei dem zu den Anliegerbeiträgen in Sanierungsgebieten muss das auch so sein, mit Blick auf die Hochwasseropfer in Ehrang.

 Das Haus von Horst Lorig ist durch das Hochwasser schwer beschädigt worden. Ob es saniert werden kann, ist noch immer nicht klar.

Das Haus von Horst Lorig ist durch das Hochwasser schwer beschädigt worden. Ob es saniert werden kann, ist noch immer nicht klar.

Foto: Rainer Neubert

Wer durch den Altort von Ehrang fährt, sieht Baulücken und in die leeren Fenster vieler Häuser. Noch immer sind die Folgen der Hochwasserkatastrophe dort spürbar. Rund die Hälfte der Betroffenen, so hat es Ortsvorsteher Berti Adams vor kurzem berichtet, können noch nicht zurück in ihre Häuser. Angesichts dieser Situation mutet der Streit um die Anliegerbeiträge für die kurz vor dem Hochwasser abgeschlossene Ortskernsanierung mehr als seltsam an.